Grüne begrüßen Urteil zur Religionsfreiheit in Niedersachsen :Eva Viehoff: „Regierung vernachlässigt erneut die Grundrechte der Verfassung“

Religionsfreiheit und deren Ausübung sind ein Grundrecht der Verfassung. Wir Grüne haben schon früh das Totalverbot von Religionsausübung kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass dieses Grundrecht, wenn auch unter Auflagen, gewährleistet werden muss und hat die Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung in diesem Punkt außer Vollzug gesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (29. April) in einer Eilentscheidung das in Niedersachsens Corona-Verordnung bestehende komplette Verbot von Besuchen von Kirchen, Moscheen und Synagogen aufgehoben. 

Eva Viehoff, religionspolitische Sprecherin:

Religionsfreiheit und deren Ausübung sind ein Grundrecht der Verfassung. Wir Grüne haben schon früh das Totalverbot von Religionsausübung kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass dieses Grundrecht, wenn auch unter Auflagen, gewährleistet werden muss und hat die Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung in diesem Punkt außer Vollzug gesetzt. Es war nicht zu vermitteln, das grosse Shopping Malls und Baumärkte wieder öffnen dürfen, aber ein Besuch einer Kirche, Moschee oder Synagoge auch unter strikten Auflagen nicht zulässig sein soll. 

Dass dies in Niedersachsen so nicht der Fall war, zeigt einmal mehr, welchen Wert Grundrechte gegenüber wirtschaftlichen Interessen in der Landesregierung haben. Die Landesregierung hat aus ihren juristischen Niederlagen beim Demonstrationsrecht nicht gelernt und vernachlässigt in der Corona-Krise weiterhin die Grundrechte der Verfassung. 

Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend die Corona-Verordnung grundgesetzkonform zu gestalten und klare Vorgaben für Gottesdienstbesuche zu machen, die den Gesundheitsschutz berücksichtigen. Die Religionsausübung darf nicht länger unterbunden werden. Christen, Juden, Muslime und Angehörige aller anderen Religionen dürfen nicht weiter so umfassend in ihrem Grundrecht behindert werden.

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