Gewerkschaftsgrün:Wahlaufruf - Personalratswahlen 2020

Im März/April 2020 finden in Niedersachsen und Bremen wieder Personalratswahlen statt. GewerkschaftGrün ruft daher alle Beschäftigten auf, ihr aktives Wahlrecht zu nutzen. Engagierte, politisch aktive Beschäftigte sollten für Kandidaturen zur Verfügung stehen

Das Grüne Forum für Arbeit und Soziales- GewerkschaftsGrün ist der innerparteiliche Zusammenschluss zum Themenbereich Arbeitsmarkt.© GewerkschaftsGrün

Im März/April 2020 finden in Niedersachsen und Bremen wieder Personalratswahlen statt. In 2020 werden darüber hinaus auch in ander Bundesländern und in den Verwaltungen und öffentlichen rechtlichen Anstalten des Bundes die Personalräte neu gewählt.

Die Personalräte im öffentlichen Dienst sind ein Element demokratischer Partizipation der Beschäftigten. Die Personalräte sind kulturprägend für die jeweilige Verwaltung und geben den Beschäftigten bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen der inneren Aufbauorganisation eine Stimme. In einem wohlverstandenen Sinne sind sie Interessenvertretung und nehmen dabei gleichzeitig eine oft durchaus wesentliche gestaltende Managementfunktion wahr.

Für eine nachhaltige Entwicklung der Verwaltung, für gute gesunde Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und für die Berücksichtigung sozialer und ökologische Aspekte innerhalb des Verwaltungshandels sind Personalräte unverzichtbare Partner*innen und Mittler*innen. Wer die Personalräte nicht überzeugen kann, wird bei den Beschäftigten kaum Unterstützung finden. Starke Personalräte sind daher im Interesse eine sozialen und ökologischen Politik unverzichtbar.

GewerkschaftGrün ruft daher alle Beschäftigten auf, ihr aktives Wahlrecht zu nutzen. Engagierte, politisch aktive Beschäftigte sollten für Kandidaturen zur Verfügung stehen. Aus unserer Sicht gehört dazu eine gewerkschaftliche Bindung, da die Tarifverträge im öffentlichen Dienst eine elementare Grundlage für die Interessenvertretung innerhalb der Dienststellen darstellen.

Quelle: PM von GewerkschaftsGrün vom 01.02.2020.

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