Landkreis Cuxhaven:Grüne: Otte-Kinast muss Jagd auf Zugvögel im Nationalpark beenden

Die Vogeljagd im Nationalpark Wattenmeer sorgt weiterhin für Ärger innerhalb der niedersächsischen Landesregierung. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hatte die Jagdpachtverträge im Nationalpark Wattenmeer ohne Rücksprache mit dem Landesumweltministerium verlängert. Umweltminister Olaf Lies kritisierte dies öffentlich als „ganz schlechter Stil“. Heute mussten die beiden Minister im Landtag Rede und Antwort zu einer Anfrage der Grünen stehen.

Die Vogeljagd im Nationalpark Wattenmeer sorgt weiterhin für Ärger innerhalb der niedersächsischen Landesregierung.  Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hatte die Jagdpachtverträge im Nationalpark Wattenmeer ohne Rücksprache mit dem Landesumweltministerium verlängert. Umweltminister Olaf Lies kritisierte dies öffentlich als „ganz schlechter Stil“. Heute mussten die beiden Minister im Landtag Rede und Antwort zu einer Anfrage der Grünen stehen. 

 

Dazu sagt Abgeordnete Eva Viehoff aus Cuxhaven, „ Offensichtlich hat die Agrarministerin ihr eigenes Haus nicht im Griff. Auf Nachfrage der Grünen musste Otte-Kinast zugeben, dass sie über die Verlängerung der Jagdpachtverträge im Wattenmeer nicht rechtzeitig informiert wurde. Die Verträge waren schon auf dem Postweg, bevor die Ministerin eingreifen konnte. Umweltminister Lies kritisiert die abgeschlossenen Verträge nun im Nachhinein, kann aber auch nichts mehr daran ändern. Das zeigt erneut, wie planlos die Große Koalition agiert.“

 

Die Grünen haben im Umweltausschuss nun einen Antrag vorgelegt, um die Vogeljagd im Nationalpark Wattenmeer und den EU-Vogelschutzgebieten grundsätzlich zu beenden. Dazu Viehoff: „Das Wattenmeer und die Vogelschutzgebiete dienen Zugvögeln und Wildgänsen als Rast- und Nahrungsgebiet, deshalb sind diese Gebiete besonders geschützt. Dass die Vogeljagd dort weiterhin zulässig ist, ist völlig absurd und mit dem Naturschutz nicht vereinbar.“ 

 

Darüber hinaus fordern die Grünen eine Neuregelung zu Gänseschäden. Landwirte sollen für erhebliche Fraßschäden künftig entschädigt werden, egal ob sie innerhalb oder außerhalb von Vogelschutzgebieten erfolgen. Viehoff dazu: „Die Gänse halten sich nicht an die ausgewiesenen Gebiete. Daher muss der Schaden im Einzelfall bestätigt und auch außerhalb der Schutzgebiete ersetzt werden.“

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