Statement:Grüne: Fortschritte für die Geburtshilfe, faire Vergütung und weniger Bürokratie
Die intensiven Nachverhandlungen haben sich für freiberufliche Hebamme, die einen Kreißsaal für die Geburtsbetreuung nutzen, gelohnt. Einige der befürchteten Mindereinnahmen sind abgewendet. Die erzielten Verbesserungen leisten einen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgung und zeigen, dass sich beharrlicher Einsatz und konstruktiver Dialog auszahlen.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat sich mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Verbesserungen beim Hebammenhilfevertrag geeinigt. Dazu sagt Eva Viehoff, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Die intensiven Nachverhandlungen haben sich für freiberufliche Hebamme, die einen Kreißsaal für die Geburtsbetreuung nutzen, gelohnt. Einige der befürchteten Mindereinnahmen sind abgewendet. Die erzielten Verbesserungen leisten einen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgung und zeigen, dass sich beharrlicher Einsatz und konstruktiver Dialog auszahlen. Wir Grüne freuen uns über die erzielten Erfolge.
Denn es war nicht einzusehen, dass wichtige Leistungen der Hebammen nicht mehr hätten abgerechnet werden können – etwa wenn schwangere Frauen im Kreißsaal ungeplant und ambulant betreut werden müssen. Dass es so nicht kommt und finanzielle Einbußen zumindest teilweise aufgefangen werden, ist ein wichtiger Schritt und würdigt die besondere Arbeit der freiberuflichen Hebammen.
Auch die praxisnahe Anpassung beim sogenannten 1:1-Zuschlag verdient unsere Anerkennung. Sie trägt der tatsächlichen Arbeitsrealität im Kreißsaal besser Rechnung und ermöglicht in mehr Fällen eine angemessene Vergütung. Ebenso sind die Entlastungen beim bürokratischen Aufwand, etwa durch den Wegfall der Quittierungspflicht bei telefonischen Beratungen, ein messbarer Fortschritt im Alltag der Hebammen.
Festzuhalten bleibt, dass nicht alle strukturellen Probleme gelöst sind: Die weiterhin sehr engen Dokumentationspflichten während der Geburt bestehen fort und binden nach wie vor wertvolle Zeit, die eigentlich der Betreuung der Frauen zugutekommen sollte. Auch bei der Vergütung für zweite und dritte Geburten wurden keine Änderungen erreicht. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Arbeitsrealität im Kreißsaal vollständig abzubilden und die Versorgung langfristig zu sichern.