Landkreis Cuxhaven:Grüne fordern Einleitungsverbot für Paraffin in die Nordsee und finanzielle Unterstützung vom Land für die Reinigungsarbeiten an den Stränden

Infolge der großen Paraffinanspülungen an der Küste des Landkreises Cuxhaven hat die grüne Landtagsfraktion eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Paraffinanspülungen stellen für die niedersächsische Küstenregion ein erhebliches Problem dar, da viele Schiffe die Reinigung in den Häfen nicht durchführen. Dies geschieht häufig eher aus Zeit- als aus Kostengründen. Die Reinigung auf See führt jedoch immer wieder zu Verschmutzungen an den Küsten und außerhalb eines komplexen Schadensfalles belasten diese Kosten die betroffenen Kommunen.

Darum geht’s:

Infolge der großen Paraffinanspülungen an der Küste des Landkreises Cuxhaven hat die grüne Landtagsfraktion eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt „Angeschwemmtes Paraffin in Cuxhaven: Was tut die Landesregierung?“ (Drucksache 18/2470). Laut Aussage der Landesregierung wurden bei den Anspülungen Ende Oktober 2018 im Stadtgebiet Cuxhaven 15 m³ Paraffin, teilweise vermischt mit Treibsel und Sand, eingesammelt. Dafür waren rund 35 Helfer*innen im Einsatz. Die Kosten für Entsorgung, Helfer, Materialeinsatz bei der diesjährigen Aufnahme von Paraffinanlandungen in Cuxhaven werden auf ca. 10 000 Euro geschätzt. Es ist eine hälftige Kostenteilung zwischen dem NLWKN und der Stadt Cuxhaven geplant.

 

Die Anfrage zeigt deutlich, dass dies kein Einzelfall ist. Das niedersächsische Umweltministerium listet 25 Fälle von Paraffinverschmutzung an niedersächsischen Stränden in den letzten 10 Jahren auf. In keinem einzigen Fall gelang es jedoch, den Verursacher der Verschmutzung zu finden und für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. In vielen Fällen der Paraffinanspülung handelt es sich nicht um ‚komplexe Schadensunfälle‘. Jedoch nur in diesen Fällen werden die Kosten für die Reinigung von Land und/oder Bund übernommen. So bleiben die Kosten oft bei den betroffenen Kommunen hängen. Die dafür notwendigen Summen belasten die oft finanzschwachen Kommunen erheblich.

 

Dazu sagt Eva Viehoff, grüne Landtagsabgeordnete aus Loxstedt, Landkreis Cuxhaven:

„Paraffinanspülungen stellen für die niedersächsische Küstenregion ein erhebliches Problem dar, da viele Schiffe die Reinigung in den Häfen nicht durchführen. Dies geschieht häufig eher aus Zeit- als aus Kostengründen. Die Reinigung auf See führt jedoch immer wieder zu Verschmutzungen an den Küsten und außerhalb eines komplexen Schadensfalles belasten diese Kosten die betroffenen Kommunen.“

 

Viehoff fordert: „Die Kommunen dürfen mit den Kosten von Paraffinanspülungen nicht alleine lassen werden!“

 

Der Kreisvorstand Cuxhaven der Grünen betont: „Es muss ein Ende haben, dass die Nordsee als Müllkippe missbraucht wird. Es muss klar international geregelt werden, dass Schiffe Paraffin-Reste nur noch in Häfen entsorgen dürfen."

 

Und die grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff ergänzt: „Umweltminister Lies muss sich für einen wirksamen Schutz der Meere einsetzen.“

 

Hintergrund:

Die meisten Industrie-Paraffine reizen Haut und Augen und gelten als krebserregend. Meerestiere und Seevögel verwechseln die Brocken mit Nahrung und verschlucken sie.

 

Paraffine werden u.a. am Hamburger Hafen umgeschlagen. Dort besteht für Schiffe die Möglichkeit, ihre Laderäume von Paraffin zu reinigen und die Waschwässer geregelt zu entsorgen. Um Liegegebühren im Hafen zu sparen, nutzen dies jedoch nicht alle Schiffe und leiten die Abwässer stattdessen außerhalb der 12-Meilen-Zone in die Nordsee ein, was aktuell legal ist.

 

Bei einer Paraffinanlandung obliegen die Zuständigkeiten für die Strandreinigung und Abfallentsorgung wie bei anderen Schadstoffanlandungen/-unfällen dem Land (hier dem NLWKN) bzw. den kommunalen Behörden. Das NLWKN ist im Bereich der niedersächsischen Küstengewässer und in den Unterläufen von Ems, Weser und Elbe bis zur Grenze der 12-Seemeilenzone für die Bekämpfung von Schadstoffunfällen unterhalb der mittleren Tide-Hochwasserlinie zuständig. Oberhalb dieser Linie sind die kommunalen Behörden als Gefahrenabwehrbehörden zuständig.

 

Größere Paraffinanlandungen können als sogenannter „komplexer Schadstoffunfall“ gemäß der Vereinbarung des Bundes und der Küstenländer über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen eingestuft werden. In diesem Fall übernimmt das Havariekommando die Gesamteinsatzleitung und koordiniert im Rahmen einer Auftragstaktik den Einsatz. Der Schwellenwert für einen komplexen Schadstoffunfall im Hinblick auf Paraffin wurde von den Partnern der Vereinbarung im Jahr 2012 wie folgt festgelegt: 30 m³ Paraffinabfall bzw. alternativ eine erhebliche Bedeckung von Ufer und/oder betroffener Böschungen mit Paraffin auf einer Länge von mindestens 10 km.

 

Im Rahmen eines komplexen Schadstoffunfalls werden die Kosten vom Bund und von den fünf Küstenländern gemäß Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen gemeinsam getragen, sofern der Verursacher dieser Verschmutzungen nicht ermittelt werden kann. Kann ein Verursacher ermittelt werden, werden die Kosten bei diesem geltend gemacht. Unterhalb eines komplexen Schadstoffunfalls tragen das Land bzw. die kommunalen Behörden die Kosten, sofern der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.

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