Statement:Eva Viehoff zum Tarifvertrag in der Fleischbranche

Die Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein rechtsicherer und verlässlicher Tarifvertrag für die Mitarbeiter ist. Wir wollen von der Landesregierung wissen, ob und wie sie den Bund aktiv darin unterstützt, im Bundesland Nr. 1 der Fleischverarbeitung endlich für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Die Grünen stellen einen Antrag auf Unterrichtung durch die Landesregierung zum Tarifvertrag in der Fleischindustrie. Dieser Vertrag wurde von der Bundesregierung nicht genehmigt - Grund hierfür sind die nach Ansicht der Bundesregierung nicht zulässige Einmalzahlungen für die Umrüstzeiten.

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:

„Die Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein rechtsicherer und verlässlicher Tarifvertrag für die Mitarbeiter ist. Wir wollen von der Landesregierung wissen, ob und wie sie den Bund aktiv darin unterstützt, im Bundesland Nr. 1 der Fleischverarbeitung endlich für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen.“

„Die Tarifpartner sind gut beraten, schnell wieder an den Verhandlungstisch zurück zu kehren und einen genehmigungsfähigen Tarifvertrag zu erarbeiten. Wenn für die Tätigkeit Umrüstzeiten notwendig sind, dann sind diese Zeiten selbstverständlich Arbeitszeit. Deswegen unterstützen wir die Forderung der Gewerkschaft, die Umrüstzeiten vollständig zu berücksichtigen und appellieren an die Verantwortung des Verbandes der Ernährungswirtschaft. Nur mit einem rechtssicheren Tarifvertrag kann es gelingen, in diesen skandalträchtigen Wirtschaftszweig Verlässlichkeit und Ruhe zu erhalten.“

Hintergrund

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und der Verband der Ernährungsgewerkschaft haben sich Anfang des Jahres auf einen Tarifvertrag geeinigt. Darin wird ein  Mindestlohn für Mitarbeitende in der Fleischindustrie von 9,00 €/Std vereinbart. Dieser soll jedoch nicht gezahlt werden für die Umzugszeiten. Für diese Zeit sollen die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 30€/Monat erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit hat diesem Tarifvertrag nun die Genehmigung versagt, weil sie die Zahlung des Pauschalbetrags für die Umrüstzeiten als rechtswidrig ansieht. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in Monaten mit vielen Arbeitstagen so der  Mindestlohn unter den staatlich vereinbarten Mindestlohn sinken kann.

Zurück zum Pressearchiv