Pressemeldung Nr. 17 vom

Langzeitarbeitslosigkeit:Eva Viehoff: Landesregierung muss aktiv werden

„Noch im Herbst 2018 wollte Rot-Schwarz wichtige Gelder für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit streichen. Nun appelliert Wirtschaftsminister Althusmann an potentielle Arbeitgeber, aktiv gegen Langzeitarbeitslosigkeit zu werden.“

Darum geht‘s

Die Grünen im Landtag fragen bei der Landesregierung nach, wie viele Langzeitarbeitslose das Land mithilfe des neuen Teilhabechancengesetzes einstellen wird.

Das sagen die Grünen

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin

„Noch im Herbst 2018 wollte Rot-Schwarz wichtige Gelder für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit streichen. Nun appelliert Wirtschaftsminister Althusmann an potentielle Arbeitgeber, aktiv gegen Langzeitarbeitslosigkeit zu werden. Wir freuen uns über die neu entdeckte Verantwortung dieser Landesregierung. Einen mehr als schalen Beigeschmack erhält diese Erkenntnis jedoch, wenn sich der Wirtschaftsminister aus der Verantwortung zieht und keine eigenen Initiativen vorschlägt.“

„Während NRW verkündet, bis zu 15.000 Langzeitarbeitslose mithilfe des Teilhabechancengesetzes in Arbeit bringen zu wollen, bleibt die Landesregierung in Niedersachsen schwammig, was sie denn hierzulande eigentlich erreichen will. Das Land steht in der Pflicht, selbst als großer und wichtiger Arbeitgeber mit bestem Beispiel voranzugehen und Langzeitarbeitslose einstellen. Das würde andere Arbeitgeber sicher mehr motivieren, sich aktiv für mehr Teilhabe einzusetzen, als durch einen Aufruf per Brief.“

Zum Hintergrund

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann fordert zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen in einem Schreiben potenzielle Arbeitgeber auf, das Teilhabechancengesetz umzusetzen.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Bund stellt bis zum Jahr 2022 insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Das Gesetz ermöglicht Arbeitgeber*innen, Menschen einzustellen, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben. Der Bund zahlt für fünf Jahre den Lohn; in den ersten beiden Jahren bis 100 Prozent, dann reduziert sich die Förderung um zehn Prozent jährlich. Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wird durch ein Coaching begleitet. Insgesamt stellt der Bund bundesweit 1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 bereit.

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