Pressemeldung Nr. Drucksache 18/5240 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Wird in der aktuellen Novelle des Landesraumordnungsprogramms die Vorrangfläche Kiesabbau auf dem Römerlager Hemmingen gestrichen?

Wird in der aktuellen Novelle des Landes-Raumordnungsprogramms die Vorrangfläche Kiesabbau auf dem Römerlager Hemmingen gestrichen?

Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu, Christian Meyer und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 28.11.2019.


In der HAZ vom 26.02.2019 wurde über ein Römerlager von ca. 5 n. Chr. in der Region Hannover berichtet. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) hat 2012 in dem Bereich, in dem sich das römische Marschlager befindet, zwei Vorranggebiete Rohstoffgewinnung festgelegt. Das geschah vor Bekanntwerden des Kulturdenkmals „römisches Marschlager“. Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen, dass ein geplanter Kiesabbau diese historische Stätte für immer zerstören könnte, und fordern die Herausnahme der Flächen aus dem Landes-Raumordnungprogramm. In Drucksache 18/3416 bestätigt die Landesregierung eine kulturhistorische Bedeutung des Römer-lagers vor den Toren Hannovers. Außerdem legt sie dar, dass „entscheidungserhebliche Belange für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Abbauvorhabens hinzutreten, die bei der Festlegung des Vorranggebiets nicht mit abgewogen werden konnten. Dies ist im vorliegenden Fall zutreffend: Die beiden hier betroffenen Vorranggebiete Rohstoffgewinnung Nrn. 1174.1 und 1174.3 des LROP wurden 2012 zuletzt festgelegt - somit vor Bekanntwerden des römischen Marschlagers.“ Mit Pressemitteilung vom 18.11.2019 kündigt das Land per Kabinettsbeschluss eine umfangreiche Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms an. Das Landes-Raumordnungsprogramm steuert die räumliche Entwicklung des Landes und enthält u. a. Festlegungen für z. B. Naturschutz, Siedlungsflächen, Verkehrswege oder auch die Rohstoffgewinnung wie den Kiesabbau und den Schutz von Kulturgütern. Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast ruft in der Pressemitteilung dazu auf, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zum 10.01.2020 Vorschläge für Änderungen des LROP machen sollen, die dann geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden. Im Abschnitt 3.2.2. (Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung) sollen u. a. „die Festlegungen für einzelne La-gerstätten überarbeitet werden.“ In Abschnitt 3.1.5. soll ein neuer Abschnitt „Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften“ eingefügt werden.


1. Wird die Vorrangfläche Kiesabbau Nrn. 1174.1 und 1174.3 des LROP angesichts der nach-träglich eingetretenen Erkenntnisse über das historisch bedeutende Römerlager um die Flä-che desselben reduziert, um das Kulturdenkmal zu schützen?
2. Ist es rechtlich möglich die Fläche des Römerlagers durch die nachträglich eingetretenen Er-kenntnisse aus dem Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung Kiesabbau aus dem LROP bzw. dem Regionalen Raumordnungsprogramm zu streichen?
3. Gab es Schadensersatzzahlungen des Landes an Rohstoffabbauunternehmen, als bei der Novelle des vorherigen LROP die Fläche der Vorranggebiete Torfabbau von 21 353 ha auf 3 400 ha (siehe HAZ vom 22.11.2019) reduziert wurde?

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