Antwort der Landesregierung:Wird es nach dem Ende der Zusammenarbeit mit DITIB in der islamischen Seelsorge in Justizvollzugsanstalten eine Imamausbildung in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück geben?
Wird es nach dem Ende der Zusammenarbeit mit DITIB in der islamischen Seelsorge in Justizvollzugsanstalten eine Imamausbildung in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück geben?
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 30.01.2019 - Drs. 18/2707 an die Staatskanzlei übersandt am 31.01.2019
Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 15.02.2019
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Rundblick berichtete am 28.01.2019, dass das Justizministerium seine Zusammenarbeit mit DITIB in Bezug auf die islamische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen beenden möchte und im Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück einen mög-lichen neuen Partner sieht:
„Als der DITIB-Landesvorsitzende Yilmaz Kilic im vergangenen November sein Amt aufgab, weil er sich aus der Türkei bevormundet und gegängelt sah, sprach Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) von einem ‚Rückschlag‘. Er kündigte eine Prüfung der Kooperation an - als Vorstufe eines mögli-chen Abbruchs der Kontakte mit DITIB. (…) Wie aus einem internen Bericht hervorgeht, haben sich die Befürchtungen einer zu starken Einflussnahme der Türkei nicht bestätigt. Nur eine Ausnahme gibt es: In den Haftanstalten sind drei von der Türkei entsandte Imame tätig. Das Justizministerium möchte daher die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und außerhalb von DITIB tätigen Imamen fortsetzen. Dazu will das Ressort enger mit dem Masterstudiengang ‚Islamische Theologie‘ an der Universität Osnabrück zusammenarbeiten.“
Als Grund für diese Entscheidung wird im Rundblick genannt: „Die Imame hätten sich mit den Gefangenen fast nur türkisch unterhalten - eine Einflussnahme der Türkei sei ‚unmittelbar wirksam‘ geworden.“
Vorbemerkung der Landesregierung
Am 28.01.2019 ist seitens des Justizministeriums die mit dem niedersächsischen DITIB-Landes-verband 2012 geschlossene Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Seelsorge für Gefangene und Arrestanten gekündigt worden.
Die im November 2018 erfolgten Rücktritte des DITIB-Landesvorsitzenden und des gesamten Lan-desvorstands sowie des DITIB Landesjugend- und des Frauenverbands bestätigten den im Justiz-ministerium in letzter Zeit zunehmend gewonnenen Eindruck, dass es dem DITIB-Landesverband nicht gelingt, sich von fremden staatlichen Einflüssen zu lösen und zu einer unabhängigen, in Deutschland verorteten Religionsgemeinschaft zu entwickeln. Insbesondere im Justizvollzug, der einen besonders sensiblen Bereich darstellt, müssen die dort eingesetzten Seelsorger über jeden Zweifel erhaben sein, möglicherweise unter dem direkten Einfluss anderer Staaten zu stehen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sie in unmittelbarem Kontakt mit Gefangenen stehen.
Die Entscheidung bedeutet nicht, die muslimische Gefängnisseelsorge nicht fortsetzen zu wollen. Der Landesverband Schura ist von der Kündigung der Vereinbarung nicht betroffen. Auch nicht be-troffen sind die neben- oder ehrenamtlich tätigen Seelsorger, die zwar zu einer deutschen DITIB-Moscheegemeinde gehören, nicht aber aus der Türkei entsandt wurden bzw. nicht von dort bezahlt werden. Zudem stehen auch wie bisher die christlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Ge-fangenen muslimischen Glaubens zur Verfügung - ein entsprechender Austausch hat sich in vielen Anstalten bereits etabliert.
1. Wie beabsichtigt die Landesregierung, mit dem Institut für Islamische Theologie zur is-lamischen Seelsorge in Gefängnissen zusammenzuarbeiten?
Seit Mitte 2016 arbeitet das Justizministerium mit dem Institut für Islamische Theologie zusammen. Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Islamische Theologie nutzen die Möglichkeit, in der Studienordnung vorgesehene Seelsorgepraktika in Justizvollzugseinrichtungen zu absolvie-ren und diese bei Seminarexkursionen kennenzulernen. Lehrkräfte des Instituts wirken bei interkulturellen Fortbildungstagungen für muslimische und christliche Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger mit.
2. Plant die Landesregierung die Einführung einer Imamausbildung in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnab-rück (bitte jeweils Gründe und Planungsstand darlegen)?
Wie zuletzt in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Wel-che Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Rücktritt des DITIB-Vorstands?“ - Drs. 18/2364 - ausgeführt worden ist, kann eine „Imam-Ausbildung“ im engeren Sinne nicht an einer Universität angeboten werden, sondern obliegt der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Dies ergibt sich aus dem grundgesetzlich verankerten Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates in Verbindung mit staatskirchenrechtlichen Erfordernissen.
Die Landesregierung begrüßt es weiterhin, wenn die an der Universität Osnabrück hervorragend ausgebildeten Theologen nach dem Studium zunehmend als Imame in den Moscheegemeinden beschäftigt werden. Um den Prozess insgesamt zu befördern, hat der Minister für Wissenschaft und Kultur bereits einen Vorschlag im Landtag unterbreitet. Sofern für den Einsatz in Moscheege-meinden aus Sicht der islamischen Verbände weitere Schritte, etwa eine „zweite Phase“ der Aus-bildung, erforderlich sein sollten, und das Land hier beratend tätig werden kann, stehen das Minis-terium für Wissenschaft und Kultur und die Universität Osnabrück aufgrund der dort vorhandenen Expertise für Gespräche zur Verfügung.
3. Welchen Austausch gibt es zu den Themen islamische Seelsorge in Gefängnissen und Imamausbildung zwischen der Landesregierung und dem Institut für Islamische Theo-logie bzw. der Universität Osnabrück?
Die Universität Osnabrück und das Land verfolgen das gemeinsame Interesse, akademische Ausbildung mit Zukunftsperspektive anzubieten. Studierende des Masterstudiengangs „Islamische Theologie“ mit gemeindepädagogischer Ausrichtung qualifizieren sich u. a. für die Arbeit im seel-sorgerischen Bereich. Das schließt die Gefängnisseelsorge durchaus ein.
Im Übrigen wird bezüglich der islamischen Gefängnisseelsorge auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.