Pressemeldung Nr. Drucksache 18/3591 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung :Wie steht die Landesregierung zum PlanPopPro der niedersächsischen Musikwirtschaft?

Wie steht die Landesregierung zum PlanPopPro der niedersächsischen Musikwirtschaft?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 24.04.2019.

Laut Koalitionsvertrag von SPD und CDU möchte die Koalition einen neuen Gründergeist und leich-tere Wege in die Selbstständigkeit besonders auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen. Dazu sollen Beratungsangebote und Netzwerkstrukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft etabliert werden. Bereits seit 2014 besteht die von der damaligen rot-grünen Landesregierung ein-geführte institutionelle Förderung der LAG Rock, welche über eine mehrjährige Ziel- und Leistungs-vereinbarung erfolgt. Während des PopMeetings am 14. und 15. Mai 2019 wollen die Akteurinnen und Akteure der nie-dersächsischen Musikwirtschaft ergebnisreiche Wege diskutieren, um Musikerinnen und Musiker zu befähigen, mit eigenen Projekten selbstbewusster Teil der Kreativwirtschaft zu werden und ein einträgliches Leben mit ihrer Kunst führen zu können. Das Ziel ist der PlanPopPro, ein konzertier-tes, umfassendes Professionalisierungs-Programm für Niedersachsens Musikerinnen und Musiker und die Musikwirtschaft.

1. Wie unterstützt die Landesregierung den PlanPopPro, das Professionalisierungsprogramm der niedersächsischen Musikwirtschaft und -kultur?
2. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln wurde der PlanPopPro im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt?
3. Plant die Landesregierung, im Haushalt 2020 und folgenden den PlanPopPro, das Professionalisierungsprogramm der niedersächsischen Musikwirtschaft und -kultur, zu fördern?
4. Mit welchen Vorhaben unterstützt die Landesregierung das Unternehmertum in der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere in der Musikwirtschaft?
5. Zu wann endet die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der LAG Rock und der Landesregierung, und finden bereits Gespräche zur darauffolgenden Ziel- und Leistungsvereinbarung statt? Wenn ja, wie ist die Position der Landesregierung in diesen Verhandlungen?
6. Wird die Landesregierung die Beratungsangebote, Netzwerkstruktur und Projekte der LAG Rock weiterhin institutionell fördern? Wenn ja, in welcher Höhe und/oder Form sind Anpas-sungen geplant?
7. Welche Projekte mit welchen Summen wurden aus dem 2,5 Millionen-Euro-Etat des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kulturträger bereits bewilligt (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)?
8. Welche Projekte befinden sich noch im Genehmigungsverfahren?
9. Gibt es seitens der Landesregierung Pläne zur Fortsetzung des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen? Wenn ja, bitte ausführen, wie die Pläne ab 2020 aussehen sollen.
10. Wird bei einer Fortsetzung des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen auch weiterhin die Popularmusik berücksichtigt?
11. Wie schätzt die Landesregierung die Fördersituation in Niedersachsen für zeitgenössische populäre Musikformen (Pop, Rock, Jazz, Elektronische Musik und weitere) ressortübergreifend ein?

12. Wie bewertet die Landesregierung die Programme anderer Bundesländer, wie z. B. das Investitionsprogramm zur Ausstattung kultureller Outdoor-Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, das Spitzenförderprojekt byon für Musikerinnen und Musiker in Bayern, die Sti-pendien- und Residenzenprogramme des Musicboards Berlin oder die Label- und Clubförderung in Hamburg zur Förderung zeitgenössischer populärer Musikformen (Pop, Rock, Jazz, elektronische Musik und weitere)?
13. Wie bewertet die Landesregierung die Erstellung einer Landesstudie zur Musikwirtschaft in Niedersachsen, um Potenziale, Chancen und Handlungsbedarfe zu ermitteln?
14. Hält die Landesregierung die Professionalisierung von Popularmusikerinnen und -musikern und der Musikwirtschaft und -kultur für unterstützenswert?

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