Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4222 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Was unternimmt die Landesregierung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Imke Byl, Meta Janssen-Kucz und Anja Piel (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 18.07.2019.


Laut Hans-Böckler-Stiftung ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der deutschen DAX-Unter-nehmen im letzten Jahr aufgrund der gesetzlich vorgeschrieben Geschlechterquote gestiegen (böckler impuls 4/2019). Trotz einer gesetzlichen Verpflichtung durch das NGG hat rund ein Viertel aller Dienststellen des Landes mit über 50 Beschäftigten bislang keinen Gleichstellungsplan erstellt. Als Gründe dafür wurden personelle und organisatorische Engpässe angegeben sowie dass sich ein Gleichstellungsplan zurzeit in der Erstellung befinde. Bearbeitungsstände und geplante Fertigstellungszeit-punkte wurden hingegen nicht benannt (Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes [NGG] für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 - Drucksache 18/3741). Auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde der Abgeordneten Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen) am 06.12.2017 antwortete die Landesregierung am 14.12.2017 wie folgt: „Darüber hinaus wird sie“ (die Landesregierung) „das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) analog zum Bun-desgleichstellungsgesetz (BGleiG) so ausrichten, dass der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst effektiv Rechnung getragen wird, und ein Landesgremiengesetz nach dem Vorbild des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) schaffen“ (Drucksache 18/75).


1. Wie hoch ist bei den Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, jeweils der Anteil weibli-cher Beschäftigter (bitte differenziert nach Einzelbetrieben bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts)?
2. Wie hoch ist bei den Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, jeweils der Anteil weiblicher Beschäftigter in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Geschäftsführung (bitte differenziert nach Einzelbetrieben bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts)?
3. Wie hoch ist in den Ministerien und untergeordneten Landesbehörden jeweils der Anteil weiblicher Beschäftigter (bitte differenziert nach Ministerium/Landesbehörde)?
4. Wie hoch ist in den Ministerien und untergeordneten Landesbehörden jeweils der Anteil weiblicher Beschäftigter auf den Leitungsebenen (bitte differenziert nach Ministerium/Landesbehörde und obersten drei Leitungsebenen)?
5. Welche Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, sind von den Quotenregelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 betroffen (bitte einzeln aufzählen)?
6. Welche Ministerien und Landesbehörden verfügen über Gleichstellungspläne (bitte einzeln auflisten)?
7. Erreichen die Ministerien und Landesbehörden mit Gleichstellungsplänen ihre selbst gesetz-ten Ziele (bitte einzeln für jedes Ministerium / jede Landesbehörde mit erreich-ten/nichterreichten Zielen auflisten)?

8. Wie bewertet die Landesregierung, dass rund ein Viertel der Dienststellen noch keinen Gleichstellungsplan erstellt hat?
9. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Gleichstellungsplänen nach § 15 Abs. 1 NGG in den bislang säumigen Dienststellen umzusetzen?
10. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand der in Drucksache 18/75 angekündigten Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes?
11. Wie beurteilt die Landesregierung den Novellierungsentwurf für ein Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2017, Drucksache 17/8707?
12. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand eines in Drucksache 18/75 angekündigten Landesgremiengesetzes?

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