Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung :Teilhabechancengesetz: Wie viele Langzeitarbeitslose wird das Land Niedersachsen als Arbeitgeber beschäftigen?
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung
Am 1. Januar 2019 ist das sogenannten Teilhabechancengesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht Arbeitgeber*innen, Menschen einzustellen, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben. Der Bund zahlt für fünf Jahre den Lohn; in den ersten beiden Jahren bis 100 Prozent, dann reduziert sich die Förderung um zehn Prozent jährlich. Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wird durch ein Coaching begleitet. Insgesamt stellt der Bund bundesweit 1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 bereit. Trotz guter Konjunkturlage stagniert die Zahl der Langzeitarbeitslosen auf hohem Niveau. Im Januar 2019 waren bundesweit 813.409 Menschen langzeitarbeitslos, in Niedersachsen waren es 79.106 Menschen (Bundesagentur für Arbeit). Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, mithilfe des Teilhabechancengesetzes 15.000 Langzeitarbeitslose und damit 6 Prozent der in NRW von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen in Arbeit bringen zu wollen (u.a. WDR 22.1.2019). Die gleiche Quote angewendet auf Niedersachsen würde bedeuten, dass hierzulande rund 4.800 Langzeitarbeitslose eine Chance auf Beschäftigung bekämen. Tatsächlich hat sich Arbeitsminister Bernd Althusmann mit einem Schreiben vom Januar 2019 an alle Arbeitsmarktpartner*innen in Niedersachsen gewandt. Der Minister fordert darin insbesondere alle Wirtschaftsunternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Träger auf, geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Er freue sich darüber, wenn potenzielle Arbeitgeber*innen in Niedersachsen „sich aktiv an einer positiven Umsetzung“ beteiligten. Für die Jahre 2017 und 2018 hatte die rot-grüne Landesregierung ein Landesprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen. Insgesamt wurden 20 Millionen Euro in den beiden Jahren zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf 2019 der rot-schwarzen Landesregierung sah hingegen vor, das Programm auslaufen und weder im Wirtschaftsministerium noch im Sozialministerium Mittel für 2019 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sollten für den Haushaltstitel 685 11-8 im Einzelplan 08 „Arbeitsförderung - Arbeit und Qualifizierung Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie Modellprojekte der Arbeitsmarktpolitik“ 3,5 Millionen Euro ab 2019 gestrichen werden. Erst die Koalitionsfraktionen beantragten später über ihre Politische Liste, 4 Millionen Euro der insgesamt für 2019 gestrichenen 13,5 Millionen Euro wieder einzustellen. So war es auch jetzt wieder die SPD-Fraktion, die mit einer Pressemitteilung den Arbeitsminister Althusmann aufforderte, dass das Land Niedersachsen „als Arbeitgeber […] mit gutem Beispiel vorangehen“ und 100 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Teilhabegesetzes beschäftigen solle (PM SPD 7.2.2019).
- Wie viele Mitarbeiter*innen beschäftigt das Land Niedersachsen?
- Sollte das Land Niedersachsen als großer und bedeutender Arbeitgeber des Landes nicht mit bestem Beispiel vorangehen, mithilfe des Teilhabechancengesetzes Langzeitarbeitslose einstellen und damit andere potenzielle Arbeitgeber*innen zum Mitmachen motivieren?
- Wie viele der Langzeitarbeitslose wird das Land Niedersachsen konkret und zu wann im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in den kommenden Jahren beschäftigten?
- In wieweit wird sich das Land Niedersachsen an der Quote Nordrhein-Westfalens orientieren, wonach 6 Prozent aller in NRW betroffenen Langzeitarbeitslosen eine Arbeit mithilfe des Teilhabechancengesetzes bekommen sollen?
- Welche Botschaft vermittelt das Land Niedersachsen potenziellen Arbeitgeber*innen, wenn es andere in dem Schreiben vom Januar dazu auffordert, Langzeitarbeitslose einzustellen, selbst aber in dem Brief keine Angaben dazu trifft, Langzeitarbeitslose beschäftigen zu wollen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Aufforderung der SPD-Fraktion vom 7. Februar, dass das Land mit gutem Beispiel vorangehen und mindestens 100 Langzeitarbeitslose einstellen soll, und wird die Landesregierung der Aufforderung nachkommen?
- Wenn denn die Landesregierung Langzeitarbeitslose in Niedersachsen wieder in Arbeit bringen will, warum hat das Land dann zunächst geplant, das rot-grüne Landesprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit auslaufen zu lassen?
- Aus welchen Gründen sah die Landesregierung noch in ihrem Haushaltsentwurf 2019 im Herbst 2018 vor, kein weiteres neues Geld für das Programm gegen Langzeitarbeitslosigkeit einstellen zu wollen?
- Wie wichtig ist der Landesregierung der Einsatz für Langzeitarbeitslose und welche Handlungen leitet die Landesregierung aus ihrer Prioritätensetzung ab?