Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4731 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Repräsentativer Tarifvertrag im ÖPNV: Wird die rot-schwarze Landesregierung dafür sorgen, dass die Tarifstandards und das Stundenentgelt für Busfahrerinnen und Busfahrer in Niedersachsen auch künftig in gleicher Höhe wie bisher erhalten bleiben?

Repräsentativer Tarifvertrag im ÖPNV: Wird die rot-schwarze Landesregierung dafür sorgen, dass die Tarifstandards und das Stundenentgelt für Busfahrerinnen und Busfahrer in Niedersachsen auch künftig in gleicher Höhe wie bisher erhalten bleiben?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 02.10.2019.


Der Gesamtverband Verkehrsunternehmen Niedersachsen (GVN) hat bei seiner Demonstration am 10. September 2019 vor dem Niedersächsischen Landtag u. a. gefordert, den Tarifvertrag des GVN mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GöD) für repräsentativ zu erklären. Aktuell gibt es für den öffentlichen Verkehr auf der Straße (ÖSPV) zwei gültige repräsentative Tarif-verträge: 1.) den Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe zwischen dem Kommunalen Arbeitge-berverband und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di sowie 2.) den Manteltarifvertrag Verkehrsbe-triebe Niedersachsen zwischen dem Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. und ver.di. Die aktuell gültigen repräsentativen Tarifverträge sehen Stundenlöhne für Busfahrerinnen und Busfahrer zwi-schen 14,47 Euro und 18,76 Euro bzw. zwischen 13,57 und 14,05 Euro vor. Das Stundenentgelt, das GVN und GöD in ihrem Tarifvertrag vorsehen, beläuft sich auf 12,01 Euro Stundenentgelt. Die rot-grüne Landesregierung novellierte in der 17. Legislaturperiode das Tariftreue- und Vergabege-setz (NTVergG) u. a. mit dem Ziel, Tarifstandards insbesondere im Öffentlichen Personennahver-kehr (ÖPNV) zu setzen und zu sichern. So heißt es unter § 5 des NTVergG, dass öffentliche Auf-träge nur an Verkehrsunternehmen vergeben werden dürften, wenn diese sich an repräsentative Tarifverträge hielten und ihren Beschäftigten Entgelte zahlten, die diese repräsentativen Tarifver-träge vorsehen. Unter § 5 Satz 3 steht, dass das Wirtschaftsministerium bzw. der Wirtschaftsminis-ter regeln, welcher Tarifvertrag für repräsentativ erklärt wird. Unter Satz 4 heißt es weiter, dass ein paritätisch besetzter Beirat bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Tarifparteien beratend mitwirkt. Der GVN legte zusammen mit der GöD dem Beirat bereits im Jahr 2017 ihren Tarifvertrag vor und scheiterte mit sieben zu drei Stimmen. Nach dem Regierungswechsel Ende 2017 versu-chen GVN und GöD nun in 2019 erneut, ihren Tarifvertrag für repräsentativ erklären zu lassen.
Die GöD ist eine Fachgewerkschaft innerhalb des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Der CGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften steht immer wieder in der Kritik, durch eigene Tarifverträge, die teilweise als „Gefälligkeitstarifverträge“ moniert werden, die bisherigen Lohnstruk-turen der bestehenden Tarifverträge unterbieten zu wollen (u. a. ARD-Magazin Panorama 07.05.2009). Ferner werden dem CGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften vorgeworfen, sich für Dumpinglöhne benutzen zu lassen. Zudem werden die Mitgliederzahlen angezweifelt: Während der CGB selbst von 280 000 Mitgliedern spricht, gibt z. B. das Wochenmagazin Spiegel 27 000 Mitglie-der an (Spiegel 17.04.2015).
1. In welcher Weise verliert der § 5 NTVerG für den ÖPNV seine Wirksamkeit, sollte der Tarif-vertrag von GVN und GöD für repräsentativ erklärt werden?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen für den Fachkräftemangel bezüglich Busfahrerin-nen und Busfahrer ein, sollte der GVN/GöD-Tarifvertrag, der geringere Stundenentgelte vor-sieht, für repräsentativ erklärt werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des GVN, den Tarifvertrag des GVN mit der GöD für repräsentativ zu erklären?
(Verteilt am 07.10.2019)

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