Rede Eva Viehoff: Antrag (Landesregierung) zu Digitalisierungsprofessuren

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Anrede

Wer die Digitalisierung an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten nachhaltig stärken will, muss in dieses Querschnittsthema investieren.Dies versucht der jetzt vorliegende überarbeitete Antrag der großen Koalition zu erreichen.

In Bezug auf die Frage, wie viel die Einrichtung von Digitalisierungsprofessuren der großen Koalition wert ist, bleibt dieser Antrag allerdings weiter unklar.

Unsere Hochschulen und Universitäten in Niedersachsen jedoch brauchen, davon sind wir überzeugt, eine Leitlinie, mit was sie denn zur Implementierung des Querschnittsthemas rechnen können, sowohl in Form von Finanzieller Ausstattung als auch in Form von der Anzahl von Professor*innen-Stellen.

Anrede

Diese Antwort bleibt der vorliegende Antrag schuldig. Und das ja auch wahrscheinlich aus gutem Grund – Sie wissen gar nicht, ob Sie die notwendigen finanziellen Mittel in ausreichendem Umfang bereit stellen können. Doch genau dazu muss dieser Antrag den Hochschulen und Universitäten eine Antwort geben.

Anrede

Unser jetzt eingebrachte Änderungsantrag will diese Lücke schließen! Denn schon in der Ausschussanhörung hat zumindest Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang-Uwe Friedrich sehr deutlich gemacht:

Ich zitiere: „Wenn wir hier nur über 10 Professuren reden – können wir die Debatte gleich beenden.“ Und da kann ich ihm nur Recht geben.

Und deshalb beantragen wir mit unserem Änderungsantrag eben genau die Aufnahmen eines anzustrebenden Ziels für die Anzahl der einzurichtenden Professuren.

Wir sind überzeugt, dass es möglich sein muss, in dieser Periode jährlich mind. 10 national und international konkurrenzfähige Professuren für die Digitalisierung zur Verfügung zu stellen und im gleichen Zeitraum 10 interdisziplinäre, fächerübergreifende Nachwuchsgruppen zu implementieren.

Wir sind sicher, dass dies eine Leitlinie ist, mit der die Hochschulen und Universitäten gerne an dem ebenfalls geplanten wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren teilnehmen wollen.

Und weil gerade im Bereich der Informatik und Informationstechnischen  Wissenschaftsfeldern der Frauenanteil sehr gering ist, müssen die DFG-Gleichstellungsstandards entsprechend den Regelungen der Exzellenzinitiative Anwendung finden. Dies hier im Antrag zu betonen, macht auf Grund der beschriebenen Situation Sinn.

Wenn Sie also die Digitalisierung in den von Ihnen genannten umfangreichen Fachgebieten stärken wollen, dann sagen Sie auch in welchem Umfang und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

 

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