Pressemeldung Nr. Drucksache 18/5650 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Niedersachsens Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre

Niedersachsens Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 21.01.2020

Am 6. Juni 2019 beschlossen die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern den Zukunftsvertrag Studium und Lehre und erließen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 des Grundgesetzes. Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre sieht vor, dass die Bundesländer bis zum 15. Januar 2020 eine Verpflichtungserklärung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einreichen, die die Umsetzung des Zukunftsvertrags, also die Verwendung der Mittel, zum Gegenstand hat. Das weitere Verfahren sieht in Folge einen Austauschprozess zwischen Land und Bund vor, bei dem vielleicht noch Änderungen vorgenommen werden. Im Sommer 2020 sollen dann die Verpflichtungserklärungen veröffentlicht werden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete im Artikel „Die neuen Tricks der Länder“ vom 9. Januar 2020, dass „Niedersachsen (…) die Mittel der Hochschulen aus dem Landesetat um 1,1 % mit einem Sperrvermerk versehen (hat), was nicht im Sinne des Zukunftsvertrags ist.“ Weiterhin schreibt die FAZ, dass es „den Versuch geben (soll), bisherige Hochschulpaktmittel mit künftigen Kofinanzierungen zu verrechnen, um die finanziellen Verpflichtungen des Landes möglichst niedrig zu halten.“


1. Wie beurteilt die Landesregierung die in dem FAZ-Artikel vom 9. Januar vorgebrachten Kritikpunkte am Vorgehen Niedersachsens?
2. Ist der im Landesetat vorhandene Sperrvermerk in Höhe von 1,1 % nach Ansicht der Landesregierung im Sinne des Zukunftsvertrags Studium und Lehre? Falls ja, warum? Falls nein, wieso wurde er dann eingesetzt?
3. Gibt es Pläne bzw. Überlegungen seitens der Landesregierung, die Hochschulbudgets für den Haushalt 2021 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes zu kürzen?

Zurück zum Pressearchiv