Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Nachfragen zur Baggergut-Verklappung in der Elbmündung am Neuen Lüchtergrund

Nachfragen zur Baggergut-Verklappung in der Elbmündung am Neuen Lüchtergrund

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung, eingegangen am 06.05.2020.

„Im Bereich der Elbmündung bei Cuxhaven („Neuer Lüchtergrund“) finden verstärkt Sedimentumlagerungen aus Unterhaltungstätigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt. […] In der Region Cuxhaven besteht die Besorgnis, dass die erheblich zugenommene Unterbringung von Baggergut der WSV aus der Tideelbe (auch aus dem Schlickfang bei Wedel) im Bereich „Neuer Lüchtergrund“ Auswirkungen auf das Duhner Watt hat […]. Einer Unterbringung von Baggergut im Seegebiet „Neuer Lüchtergrund“ kann aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zu dem touristisch intensiv genutzten Duhner Watt von Seiten Niedersachsen nicht weiter zugestimmt werden. Ich bitte daher nach einer einvernehmlichen Lösung in Form einer alternativen Verklappungsstelle stromab zu suchen,“ so hieß es in einem Schreiben des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz" an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 7. November 2018.

Auf Nachfrage der Grünen erläuterte das Umweltministerium, aus den Elbe-Vertiefungsbaggerungen am Neuen Lüchtergrund zwar keine Schluffe, jedoch weiterhin Feinsande und gröbere Fraktionen verklappt werden sollen. Nach Auffassung der Landesregierung sollte gleichermaßen auch bei künftigen Unterhaltungsbaggerungen verfahren werden, hieß es in der Antwort (Drs. 18/2512).

Einem Bericht der Initiative Wattenmeer-Schutz Cuxhaven zufolge erteilte das NLWKN im Mai 2019 das Einvernehmen, am Neuen Lüchtergrund weiterhin belastetes Baggergut aus dem Elbe-Schlickfang bei Wedel zu verklappen[1].

1. Hat die Landesregierung in den Einvernehmensgesprächen im Jahr 2019 weiteren Verklappungen von Baggergut am Neuen Lüchtergrund die Zustimmung verwehrt? (Bitte begründen).

2. Was waren die Ergebnisse der Einvernehmensgespräche bezüglich weiterer Verklappungen von Elbe-Baggergut in der Elbmündung?

3. Ist es zutreffend, dass in der Auswirkungsprognose der Bundesanstalt für Gewässerkunde das Verbringen von bindigem Baggergut im VSB 730/740 lediglich als Option in Einzeljahren mit niedrigem Oberflächenabfluss vorgesehen ist? Falls ja, in welchen Jahren wurde diese Option bislang genutzt und ist dies auch für 2020 vorgesehen?

4. Wird die Verbringstelle 730/740 (Neuer Lüchtergrund) weiterhin mit Baggergut bedient werden?

a. Wenn ja, für welchen Zeitraum hat das Land das Einvernehmen zu weiteren Verklappungen erteilt?

b. Welche Art und Mengen von Baggergutes dürfen jährlich am Neuen Lüchtergrund verklappt werden?

c. Mit welchen Schadstoffen ist das Baggergut belastet?

d. In welche Schadstoffklasse nach GÜBAK wird das Baggergut eingestuft?

5. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur Verklappung vor dem Neuen Lüchtergrund?

a. Inwiefern hat die Landesregierung die Nutzung alternativer Verklappstellen gegenüber dem Bund eingefordert?

b. Inwiefern werden Alternativen umgesetzt?

6. Wann finden die nächsten Einvernehmensgespräche statt und welche Position wird Niedersachsen bezüglich der Verklappung von Baggergut am Neuen Lüchtergrund vertreten?

7. Welche weiteren Umlagerungen von Sedimenten aus dem Revier zwischen Wedel und Osterriff in die Außenelbe erfolgen (Bitte geplante Art und Menge des Baggergutes sowie Verbringstellen in den nächsten 10 Jahren auflisten)[2]?

8. Warum wurde Umweltverbänden und –initiativen die Teilnahme an der Fachtagung zum Umgang mit dem Elbschlick am 25.11.2019 in Cuxhaven verwehrt und hält die Landesregierung diesen Ausschluss für zielführend[3]?

9. Inwiefern sind weitere Untersuchungen zur Verschlickung des Döser und Duhner Watts geplant?

a. Welche Behörde soll diese durchführen?

b. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?


[1]https://www.wattenmeer-schutz.de/aktuelles/2020-02-03-nlwkn-erlaubt-baggerschlick-aus-wedel-am-neuen-l%C3%BCchtergrund/

[2] Vgl. Drs. 18/3514, wonach die Landesregierung im Zuge der Einvernehmensgespräche zu dieser Frage Angaben vom Bund erbitten wollte.

[3] Vgl. Cuxhavener Nachrichten vom 25.11.2019, https://www.cnv-medien.de/news/gegen-verklappungen-150-demonstranten-am-kreishaus-in-cuxhaven.html

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