Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4977 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Nachfragen zum Verbleib von Kulturgegenständen, zum Verbleib von Erlösen aus der Veräußerung von Kulturgegenständen und zur Marienburg (Drucksachen 18/2876, 18/3064, 18/3084)

Nachfragen zum Verbleib von Kulturgegenständen, zum Verbleib von Erlösen aus der Veräußerung von Kulturgegenständen und zur Marienburg (Drucksachen 18/2876, 18/3064, 18/3084)


Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 28.10.2019.


Am 06.01.2011 meldete die HAZ: „Das Haus Hannover hat die sogenannte Domäne in Schulenburg (Region Hannover) verkauft. Der Erlös, dessen Höhe nicht bekannt ist, soll in den Ausbau der Land- und Forstwirtschaft fließen. (…) ,Dies ist ein Fortschritt, kein Rückschritt.‘ So kommentierte der bevollmächtigte Verwalter von Reden den Verkauf. Mit der Investition in forst- und landwirtschaftliche Betriebe in den neuen Bundesländern stärke der Erbprinz sein Kerngeschäft.“ Laut Wikipedia, (07.09.2019) verblieb „das zugehörige Gutsland von mehreren hundert Hektar Ackerfläche (550,1 ha) im Besitz des Prinzen und wird vom Schloss Marienburg aus verwaltet.“ Hinter den alten Backsteinmauern des Gutes Calenberg lebte die Familie demnach mehr als 30 Jahre, hier wuchs auch Ernst August von Hannover mit seiner Familie auf. Bislang ist jedoch nicht bekannt, wo die Gemälde und Kunstgegenstände - darunter auch Gemälde von Cranach und Holbein - verblieben sind. Laut § 6 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz geht davon aus, dass Immobilien und Kulturgut jeweils eine rechtliche Einheit bilden können. Noch im Jahr 2005 haben Ernst August und Christian von Hannover sich zu ihrer Verpflichtung zum Erhalt sowohl der Marienburg als auch des „Fürstenhauses“ Herrenhausen bekannt und bei einer Versteigerung von Kunstgegenständen, aber auch von Hausrat aus dem Schloss Marienburg laut Spiegel vom 15.10.2005 Einnahmen in Höhe von 44 Millionen Euro erzielt: „Um das Schloss, aber auch das ‚Fürstenhaus‘ in Hannover-Herrenhausen weiterhin und in einem verbesserten Maße der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, bedarf es großer Geldmittel. Wir haben eine Stiftung errichtet, welche u. a. durch die Versteigerung einer größeren Zahl von Kunstgegenständen benötigtes Kapital zur Erhaltung der historischen Substanz schaffen wird“ (Ernst August Prinz von Hannover und Christian Prinz von Hannover, im Vorwort zu Sotheby’s Katalog, Volume/Band 1, Auktion Schloss Marienburg 5. bis 15.10.2005, „Kunstwerke des Königlichen Hauses Hannover“). Verkauft wurden Sotheby’s zufolge mehr als 20 000 Objekte. Der Gesamterlös von 44 Millionen Euro übersteige laut Spiegel vom 15.10.2005 „das erwartete Ergebnis von 12 Millionen bei weitem. 24 % erhält das Auktionshaus“. Mithin verblieb ein Erlös von 33,5 Millionen Euro. Andere Quellen sprechen sogar von 37 Millionen Euro Reinerlös (n-tv, 14.04.2006). Der Kunstberater der Prinzen sprach laut NWZ vom 17.10.2005 von einem „erstaunlichen“ Ergebnis. Die FAZ vom 13.12.2010 berichtet über Forderungen auf Rückgabe von Kulturgut aus Schloss Blankenburg: „In Sachsen-Anhalt geht es den Welfen nicht nur um den Bronzelöwen, sondern um weit mehr als 1 000 Kunst- und Kulturgüter an verschiedenen Standorten. Sie stehen dem Adelshaus zu, betont dessen Bevollmächtigter Mauritz von Reden. Einige davon habe man sich bereits zurückgeholt - darunter sieben barocke Gemälde aus dem Kaisersaal des Blankenburger Schlosses. Dass dies Wutgefühle wecke, sei verständlich. Man versuche aber, die Sache nüchtern zu betrachten.“ Prinz und Erbprinz verloren jedoch eine Reihe von anstehenden Prozessen, erhielten aber u. a. exklusive Rechte auf Archivalien, die im Staatsarchiv Wolfenbüttel eingelagert waren. Laut ND vom 31.12.2002 erwarben sie bei Blankenburg 1 000 ha Wald. In den Haushalten 2020, 2021, 2022 und 2023 plant die Landesregierung bislang 7 Millionen Euro zusätzlich zu einer Bundesförderung von 13,6 Millionen Euro für die Marienburg ein.


1. Für welchen Betrag wurden die Immobilien und die Gebäudeflächen von Hausgut Calenberg veräußert?
2. Wurden die Kulturgüter von Hausgut Calenberg ebenfalls veräußert?
3. Wenn nein, wo befinden sich die Kulturgüter von Hausgut Calenberg heute?
4. Welche Archivalien musste das Staatsarchiv Wolfenbüttel im Zusammenhang mit Klagen der Familie von Hannover herausgeben?
5. Sind diese Archivalien heute öffentlich zugänglich?
6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Klassifizierung bzw. Aufteilung von Archivalien, die heute von der Familie von Hannover als „privat“ beansprucht werden?
7. In welcher Höhe wurden die Erlöse der Versteigerung von Kulturgut auf Schloss Marienburg in Höhe von 44 Millionen Euro versteuert?
8. Wer hat die Erlöse aus dem Verkauf von Kulturgut von Schloss Marienburg versteuert?
9. Warum ist trotz deutlich erhöhtem Ertrag aus dem Verkauf von Kulturgut auf Schloss Marienburg nur ein sehr geringer Anteil für die Sanierung verwandt worden?
10. Warum hatte die neu errichtete Stiftung zur Sanierung der Marienburg bereits Schulden?
11. Wurden die Erträge aus dem Verkauf des Kulturgutes der Marienburg vor Einbringung in die Stiftung mit Verlustvorträgen aus anderen Geschäften verrechnet, um Steuerzahlungen zu vermeiden?
12. Welcher Art waren die Verlustvorträge, die zur Verrechnung verwandt wurden?
13. Handelte es sich bei den Verlustvorträgen um Verluste aus Anlagen in steuerbegünstigten Fonds?
14. Über welche Konten wurden die Zahlungseingänge beim Verkauf der Kulturgüter in Höhe von 44 Millionen Euro abgewickelt (Liechtenstein, Österreich, Virgin Islands, London und/oder Deutschland)?
15. In welcher Höhe stehen in den kommenden Jahren laut Mipla Fördermittel des Landes für Eigentümer von Baudenkmälern im privaten Besitz jenseits der Marienburg zur Verfügung?
16. Werden alle privaten Besitzer von Baudenkmalen in Niedersachsen gleichbehandelt?

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