Pressemeldung Nr. Drucksache 18/6602 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Nachfragen zu Igor K. betreffend Drucksache 18/6267

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Helge Limburg und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2020.

Im Fall des montenegrinischen Patienten Igor K. ergibt sich aus Sicht von Beobachterinnen und Be-obachtern weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob der ehemalige montenegrinische Patient der MHH ein international gesuchter Straftäter ist. In der Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport (72. Sitzung) und des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur (30. Sitzung ) am 24. Februar 2020 sind durch den hannoverschen Polizeipräsidenten folgende Aussagen getroffen worden: „Eine erste valide Gefährdungsbewertung wurde am Montag, 10. Februar, nach Zulieferung entspre-chender Erkenntnisse seitens der beteiligten Sicherheitsbehörden durch die PD Hannover erstellt und am 12. Februar vom LKA bestätigt und ergänzt.“ Laut dem Landespolizeipräsidenten stützte sich die Anordnung für die Ausweisung des Patienten Igor K. direkt nach der Operation auf § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Es bestehe „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Aufenthalt des Ausländers in der Bundesrepublik. Für die Erstellung dieser Ausweisungsverfügung waren die Erkenntnislage und die Gefährdungsbewertung der Polizei eine maßgebliche Grundlage.“ Auf die Kleine Anfrage (Drucksache 18/6170), ob die PD Hannover ihre Äußerung zweifelsfrei bestätigen könne, dass Igor K., ehemaliger und ausgewiesener Patient der MHH, ein international und im Heimatland gesuchter Straftäter sei, antwortete die Landesregierung am 16. April 2020 und erklärte, dass eine Aussage, wonach Igor K. „ein international und im Heimatland gesuchter Straftäter sei“, nicht getroffen wurde. „Die Identität der Person wurde durch Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Hannover durch Inaugenscheinnahme eines mitgeführten montenegrinischen Aus-weisdokuments festgestellt und durch Erkenntnisanfragen an nationale und internationale Sicherheitsbehörden bestätigt. An der Identität der Schutzperson bestanden während des gesamten Einsatzverlaufs keine Zweifel.“

1. Handelt es sich bei dem in der MHH behandelten Patienten Igor K. einwandfrei um einen Straftäter und ein Clanmitglied?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu nationalen und/oder internationalen Straftaten des Igor K., ehemaliger Patient in der MHH?

3. Woher stammen die gegebenenfalls unter 2. genannten Erkenntnisse, und wie wurden sie ve-rifiziert?

4. Auf welche eigenen oder durch die Landesregierung vermitteltenn Tatsachen/Erkenntnisse stützte die Landeshauptstadt Hannover die Ausweisungsverfügung von Igor K.?

5. Falls gegen den ehemaligen Patienten Igor K. national und international nichts vorliegt, worauf wurde die Ausweisungsverfügung gestützt?

6. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren Personen, gegen die zum betreffenden Zeitpunkt weder (rechtskräftige) Urteile noch Haftbefehle vorlagen, in das Justizvoll-zugskrankenhaus Lingen verlegt (bitte nach Jahr, Fallzahl und Grund der Verlegung aufschlüsseln)?

(Verteilt am 29.05.2020)

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