Pressemeldung Nr. Drucksache 18/7700 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Nachfragen zu Drucksache 18/6705 „Baggergut-Verklappungen in der Elbmündung am Neuen Lüchtergrund“

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz und Dragos Pancescu (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 09.10.2020:

Zu den Baggergut-Verklappungen in der Elbmündung am Neuen Lüchtergrund antwortete die Landesregierung am 12.06.2020 (Drucksache 18/6705):
„Das diesjährige Unterrichtungs- bzw. Einvernehmensgespräch über Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Tideelbestroms zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den zuständigen Einvernehmensbehörden der Länder wurde aufgrund der Pandemiekrise verschoben und wird voraussichtlich erst im September 2020 stattfinden. Die Landesregierung erwartet zu diesem Zeitpunkt auch erste Ergebnisse der neuen Auswirkungsprognose, die dann in das Unterrichtungsgespräch einfließen können. Ob und unter welchen Bedingungen das Land Niedersachsen sein Einvernehmen zu künftigen Umlagerungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbringungsstelle 730/740 erteilen kann, hängt von den Ergebnissen der neuen Auswirkungsprognose ab.“

  1. Hat das Land im diesjährigen Einvernehmensgespräch das Einvernehmen für die Verklappungsmaßnahmen am Neuen Lüchtergrund verwehrt (bitte begründen)?
  2. Falls das Gespräch bislang nicht stattgefunden hat: Wann soll es stattfinden? Gilt in diesem Fall das bisherige Einvernehmen unbefristet weiter?
  3. Was waren die Ergebnisse der Gespräche bezüglich weiterer Verklappungen von Elbe-Baggergut in der Elbmündung?
  4. Was sind die bisherigen Ergebnisse der Auswirkungsprognose?
  5. Wie hat sich der Bund zu den vom Land vorgeschlagenen Alternativen zur Verklappung am Neuen Lüchtergrund geäußert (vgl. Antwort 5, Drucksache 18/6705)?
  6. Inwiefern ist die Finanzierung für ein Schlickmonitoring am Döser und Duhner Watt mittlerweile gesichert, und wird das Land dies nötigenfalls aus eigenen Mitteln durchführen?

(Verteilt am 20.10.2020)

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