Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4757 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:„Kleine Fächer“ in Niedersachsen - eine aussterbende Art?

„Kleine Fächer“ in Niedersachsen - eine aussterbende Art?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.10.2019.


Als „Kleine Fächer“ werden in der deutschen Hochschulpolitik und Hochschulforschung eigenständige wissenschaftliche Fächer bezeichnet, die eine geringe Zahl an Lehrstühlen aufweisen. Niedersachsen verfügt über eine starke Forschung, insbesondere in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, die auch international hohe Anerkennung erfährt. Einen besonderen Beitrag leisten dabei die „Kleinen Fächer“. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind die Professuren- und Standortzahlen der „Kleinen Fächer“ im Zeitraum zwischen den Jahren 1997 und 2015 stabil geblieben. In den einzelnen Fächergruppen sind jedoch unterschiedliche Trends erkennbar. Dies ergibt die flächendeckende Datenerhebung 2019 von bundesweit 151 kartierten „Kleinen Fächern“, die die Mainzer Arbeitsstelle Kleine Fächer vorgelegt hat.
Die Präsidien von Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) haben dazu am 7. Dezember 2017 in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt: „Die Länder und die in der HRK organisierten Hochschulen werden unter Nutzung der Kompeten-zen der Arbeitsstelle Kleine Fächer, und insbesondere ihrer Kartierung, ihr besonderes Augenmerk auf die Sicherung und Weiterentwicklung der „Kleinen Fächer“ richten, sich rechtzeitig gegenseitig über geplante Veränderungen informieren und Veränderungen mit Augenmaß vornehmen, um den Erhalt der „Kleinen Fächer“ an den deutschen Hochschulen durch einen transparenten Länderabgleich sicherzustellen.“


1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Fächervielfalt insbesondere mit Blick auf die „Kleinen Fächer“ in der niedersächsischen Hochschullandschaft?
2. Welche Maßnahmen bzw. Konsequenzen hat die Landesregierung ergriffen bzw. gezogen, um der gemeinsamen Erklärung der HRK und der KMK vom 7. Dezember 2017 nachzukommen?
3. Wie verlaufen konkret die Ablaufprozesse des transparenten Länderabgleichs zum Erhalt der „Kleinen Fächer“ an den deutschen Hochschulen, und wer auf welcher Ebene ist seitens der Landesregierung daran beteiligt?
4. Wann und in welchen regelmäßigen zeitlichen Abständen findet seit dem 7. Dezember 2017 ein gegenseitiger Austausch über geplante Veränderungen im Bereich der „Kleinen Fächer“ mit den anderen Bundesländern und der Arbeitsstelle Kleine Fächer statt?
5. Falls es keinen regelmäßigen gegenseitigen Austausch über geplante Veränderungen im Bereich der „Kleinen Fächer“ mit den anderen Bundesländern und der Arbeitsstelle „Kleine Fä-cher“ geben sollte: Wann und zu welchen Zeitpunkten gab es seit dem 7. Dezember 2017 ei-nen Austausch mit den anderen Bundesländern und der Arbeitsstelle „Kleine Fächer“?


(Verteilt am 10.10.2019)

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