Pressemeldung Nr. Drucksache 18/6170 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Ist Igor K. ein Straftäter oder nicht?

Ist Igor K. ein Straftäter oder nicht?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 24.03.2020.


Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 20. März 2020 unter dem Titel: „Klage eingereicht - Igor K. will wieder nach Deutschland einreisen dürfen“, dass der Anwalt von Igor K. gegen das von der Stadt Hannover verhängte Wiedereinreiseverbot Klage eingereicht habe. In der HAZ wird der Anwalt mit den Worten zitiert: „Igor K. ist Opfer einer Verwechslung, er und seine Frau haben keinerlei Verbindung zu irgendwelchen kriminellen Gruppen.“ Außerdem wird in der HAZ berichtet, dass durch den Anwalt geprüft werde, ob gegen das Land Schadenersatzklage eingereicht werde. Der Anwalt von Igor K. begründet dies mit einer Verwechslung seines Mandanten und der daraus resultierenden Rufschädigung sowie mit psychischen Folgen,
weil „vonseiten der Behörden und der Presse eine öffentliche Hinrichtung stattgefunden habe“.


1. Kann die PD Hannover ihre Äußerung zweifelsfrei bestätigen, dass Igor K., ehemaliger und ausgewiesener Patient der MHH, ein international und im Heimatland gesuchter Straftäter sei?
2. Worauf stützte und stützt sich die Einschätzung der Polizeidirektion?
3. Sollte sich bestätigen, dass sowohl der Patient Igor K. als auch die Klinik fälschlicherweise mangelnder Recherche und Fehleinschätzungen anderer ausgesetzt waren: Welche Kosten kämen schätzungsweise auf das Land zu?


(Verteilt am 27.03.2020)

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