Antwort der Landesregierung auf kleine Anfrage:Gute Arbeit im Kulturbetrieb - Welche (tariflichen) Regeln finden bei der Bezahlung von künstlerischem Personal in Niedersachsen Anwendung?
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Stefan Wenzel und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 13.11.2018 - Drs. 18/2099 an die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2018 - Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie-rung vom 27.11.2018
Gute Arbeit im Kulturbetrieb - Welche (tariflichen) Regeln finden bei der Bezahlung von künstlerischem Personal in Niedersachsen Anwendung?
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Stefan Wenzel und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 13.11.2018 - Drs. 18/2099 an die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2018
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie-rung vom 27.11.2018
Vorbemerkung der Abgeordneten
Kunst und Kultur tragen wesentlich dazu bei, die Welt zu verstehen und unseren Horizont zu erwei-tern. Kultur ist zudem ein harter Standortfaktor, Teil der Daseinsvorsorge und wichtig für die Le-bensqualität in unserem Land und den Kommunen. Der Protest der Kulturschaffenden gegen die von der Landesregierung vorgesehenen Kürzungen und die daraus resultierende Aktion #rettedein-theater haben aufgezeigt, unter welchen Bedingungen in Niedersachsen Staatstheater, kommunale und freie Theater arbeiten.
Die Aktion hat dabei nicht nur die rein finanzielle Situation der bestehenden Theater in den Blick genommen. Sie hat zudem die Frage der Einkommen des künstlerischen Personals angesprochen. Bei den Staatstheatern und kommunalen Theatern ist das künstlerische Personal Teil des öffentli-chen Dienstes. Entlohnung und Wertschätzung sollten daher den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes folgen.
Auf der Veranstaltung #rettedeintheater haben daher auch Gewerkschaftlerinnen und Gewerk-schaftler und Betroffene das Wort ergriffen und die Position vertreten, dass die Entlohnung dem Vergleich mit gleichwertigen Qualifikationen nicht standhalten könne. Dabei wurde auch darauf hin-gewiesen, dass Kreativität ein anregendes Umfeld und gute Rahmenbedingungen für Kulturschaffende brauche.
Vorbemerkung der Landesregierung
Vorausgeschickt sei angemerkt, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Träger der drei Staatstheater in Braunschweig, Hannover und Oldenburg und Zuwendungsgeber der kommunalen Theater in Celle, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und Wilhelmshaven ist. Im Bereich des künstlerischen Personals fallen jedoch alle personellen Entscheidungen und erfolgt die gesam-te Personalverwaltung vor Ort in den Häusern. Daher war es erforderlich, eine kurzfristige Abfrage bei den Einrichtungen durchzuführen. Die rücklaufenden Meldungen haben gezeigt, dass kein Theater über Personaldatenbestände des gesamten erfragten Zeitraums der letzten 20 Jahre verfügt. Daher wird in den folgenden Antworten auch immer das älteste vorhandene Jahr genannt.
1. Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die durchschnittlichen Einkommen des künstlerischen Personals (Tarife NV-Solo bzw. NV-Bühne) an den Staats- und kommunalen Theatern entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Anfangseinkommen, Zeitraum bis zum 1. Leistungsaufstieg und Höchstgehalt)?
Die als Anlage beigefügte Tabelle zeigt die Antworten aus den Theatern. Für alle ist dabei festzuhalten:
Die Anfangseinkommen sind die Mindestgagen nach NV-Bühne. Einen regelmäßigen Leistungsauf-stieg gibt es nicht. Auch ist im NV-Bühne kein tarifliches Höchstgehalt festgelegt. Die Gagenhöhen werden individuell zwischen Theaterleitung und Mitarbeiterin/Mitarbeiter ausgehandelt; dabei spie-len in der Regel die Berufserfahrung und die individuellen Fähigkeiten eine maßgebliche Rolle. Da-her ist die Angabe von Durchschnittsgehältern wenig aussagekräftig und konnte aufgrund der Kurz-fristigkeit nur von wenigen Bühnen gemeldet werden. Die Gagen nach NV-Bühne nehmen ange-lehnt an den TV-L oder den TVöD an Tarifsteigerungen teil. Bei zwei Bühnen erfolgt die Angabe der Durchschnittsgagen aufgrund der Theaterstatistik 2016/2017 des Deutschen Bühnenvereins.
2. Wie sieht für diesen Zeitraum die Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes (bezogen auf einen grundständigen Hochschulabschluss = Bachelor) aus (bitte auf-schlüsseln nach Anfangseinkommen, Zeitraum bis zum 1. Leistungsaufstieg und Höchstgehalt)?
Das monatliche Einkommen von Arbeitnehmern der Vergütungsgruppe Vb BAT (bis 31.10.2006, inklusive der allgemeinen Zulage) bzw. Entgeltgruppe 9 TV-L (ab 01.11.2006) hat sich seit 1998, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, entwickelt. Dabei wurde zur besseren Vergleichbar-keit der Werte nach dem BAT mit denen nach dem TV-L bei der Vergütungsgruppe Vb ein Ortszu-schlag für Verheiratete berücksichtigt, da bei der Erstellung der Entgelttabelle des TV-L von verhei-rateten Arbeitnehmern ausgegangen wurde.
Trotzdem ist ein Vergleich der Einkommen nach den unterschiedlichen Tarifverträgen nur einge-schränkt möglich, weil nach dem BAT Vergütungsbestandteile gezahlt wurden, die unter dem TV-L entfallen sind (z. B. Kinderzuschlag, Urlaubsgeld).
Vergütungsgruppe Vb BAT
Entgeltgruppe 9 TV-L
niedrigste Stufe
höchste Stufe
niedrigste Stufe
höchste Stufe
ab 01.01.1998
3.735,95 DM
4.885,26 DM
ab 01.10.2018
2.749,89 Euro
3.999,71 Euro
Der Begriff eines Leistungsaufstiegs existiert unter beiden Tarifverträgen nicht.
3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Staats- und kommunalen Theatern sind im Zeitraum der letzten 20 Jahre aus dem TV-L oder TVöD in die Tarife NV-Solo bzw. NV-Bühne überführt oder eingruppiert worden (bitte aufschlüsseln nach absoluten und relativen Zahlen)?
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Wechsel vom BAT/MTL bzw. TVöD/TV-L in den NV-Büh-ne an den niedersächsischen Staats- und Kommunaltheatern. Auch hier variiert die Datengrundla-ge, weil größtenteils 20 Jahre alte Personaldaten nicht mehr vorhanden sind. Auch liegen möglich-erweise unterschiedliche Annahmen zugrunde, da einige Theater personenbezogen und andere stellenbezogen geantwortet haben.
Theater
Anzahl Wechsler
Zahl Beschäftigte laut Theaterstatistik 2016/2017
Anzahl Wechsler in %
Anmerkung
NSH
5
897
0,56 %
Zahl ab 2008
BS
2
501
0,40 %
Zahl ab 1998; Wechsel auf ei-genen Wunsch
OL
13
409
3,18 %
Zahl ab 2005
OSN
3
298
1,01 %
Zahl ab 2000
TfN
5
209
2,39 %
Haustarifvertrag, Zahl ab Fusion 2007
DT Gö
1
182
0,55 %
Zahl ab 2005
LG
0
160
0,00 %
Zahl ab 2010 bzw. voraussicht-lich ab 1998, Haustarifvertrag
LB Nds. Nord
0
110
0,00 %
Haustarifvertrag
Celle
k. A.
122
NSH: Niedersächsische Staatstheater Hannover
BS: Staatstheater Braunschweig
OL: Oldenburgisches Staatstheater
OSN: Städtische Bühnen Osnabrück
TfN: Theater für Niedersachsen
DT Gö: Deutsches Theater Göttingen
LG: Theater Lüneburg
LB Nds. Nord: Landesbühne Niedersachsen Nord
Celle: Schlosstheater Celle