Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4474 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Fragen zur finanziellen Lage der zertifizierten Tourismuskommunen in Niedersachsen

Fragen zur finanziellen Lage der zertifizierten Tourismuskommunen in Niedersachsen

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 30.08.2019.


„Um den Kommunen zusätzliche Einnahmequellen zur Finanzierung des Tourismus und der damit verbundenen touristischen Infrastruktur zu eröffnen, wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Tourismusbeiträge und/oder Gästebeiträge (ehemalige Kurtaxe) gemäß §§ 9 und 10 des Nieder-sächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erheben“ (Drucksache 18/4261). Diese Gelder kön-nen jedoch nur zur Tourismusförderung und Unterhaltung von Tourismuseinrichtungen verwendet werden. Finanzschwache Tourismuskommunen im ganzen Land, für die der Tourismus oft ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig ist, weisen jedoch in Schreiben und persönlichen Gesprächen seit Mo-naten darauf hin, dass Touristen die kommunale Infrastruktur ebenfalls nutzen und dort somit höhe-re Unterhaltungskosten anfallen als in nicht touristischen Gemeinden. Diese Mehrkosten müssen die Kommunen aktuell selber bezahlen, da die Tourismusfördergelder und -gebühren dafür nicht verwendet werden können und dürfen.

1. Wie viele der niedersächsischen staatlich anerkannten Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Nordseebäder und Erholungs-/Küstenbadeorte sowie der sonstigen Tourismusgemeinden sind Bedarfszuweisungskommunen (bitte einzeln auflisten)?
2. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Öffnung der Regelungen zur Verwendung der Tourismus- und Gästebeiträge, sodass diese auch zur Unterhaltung der Infrastruktur in Tourismuskommunen verwendet werden können?
3. Sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten, die Tourismuskommunen aus Frage 1 zusätzlich zu fördern, um die Belastungen des kommunalen Haushalts durch Touristen abzufedern?

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