Eva Viehoff: Rede zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (Akt. Stunde SPD)

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TOP 33 b Aktuelle Stunde (SPD): GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Die Erwartungen waren groß, als am 29. April dieses Jahres das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundeskabinett beschlossen wurde. Ebenso groß sind die Herausforderungen, denen das Gesetz begegnen soll: Seit Jahren steigen die Ausgaben im Gesundheitssystem deutlich schneller als die Einnahmen. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen Finanzierungsproblemen. 

Allein im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Leistungsausgaben um 8,0 Prozent, während die Einnahmen lediglich um 5,3 Prozent zunahmen. Besonders stark wirkten sich Krankenhauskosten (+9,6 Prozent) und Arzneimittelausgaben (+6,0 Prozent) aus. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. 

Umso größer ist die Enttäuschung über den vorliegenden Gesetzentwurf – und mit dieser Einschätzung stehen wir nicht allein. Kritik kommt aus dem Gesundheitswesen, von kommunalen Interessenvertretungen und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Auch die vielen Zuschriften zeigen deutlich, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden. 

Nach unserer Prüfung bleibt festzuhalten: Der Entwurf ist vor allem ein Sparpaket. Er belastet die Falschen, schont wesentliche Kostentreiber und wird sein Ziel stabiler Beiträge voraussichtlich verfehlen. 

Besonders deutlich wird das bei den Krankenhäusern. Vorgesehen sind unter anderem: eine Deckelung der Vergütungssteigerungen durch die Grundlohnanbindung, ein Sonderabschlag auf Krankenhausleistungen, eine Begrenzung des Wachstums des Pflegebudgets. 

Diese Maßnahmen treffen Kliniken zusätzlich zu den Auswirkungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes, das zentrale Steuerungsinstrumente wie Vorhaltevergütung, bundeseinheitliche Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätsvorgaben bereits abgeschwächt hat. 

Besonders kritisch sehen wir die Kürzungen bei der Tarifrefinanzierung. Künftig sollen Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden. 

Die Folgen sind gravierend: Wenn Tarifsteigerungen nicht vollständig refinanziert werden, geraten Krankenhäuser wirtschaftlich unter Druck. Tarifverhandlungen müssten deutlich zurückhaltender geführt werden, da zusätzliche Personalkosten nicht ausreichend ausgeglichen würden. Das macht Kliniken als Arbeitgeber weniger attraktiv, verschlechtert Arbeitsbedingungen und gefährdet langfristig eine verlässliche Versorgung. 

Gerade die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sollten uns daran erinnern, wie wichtig eine leistungsfähige und gut ausgestattete Krankenhauslandschaft ist. Wertschätzung allein genügt nicht – gute Versorgung braucht eine solide Finanzierung. Tarifkostensteigerungen müssen deshalb angemessen in den Vergütungen berücksichtigt werden. 

Enttäuschend ist auch die geplante Lastenverteilung: Von den vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 sollen rund 7 Milliarden Euro über höhere Belastungen von Patientinnen und Patienten, Versicherten sowie Arbeitgebern finanziert werden. Das entspricht mehr als 40 % des Gesamtsparvolumens. 

Dabei hatte die eingesetzte Finanzkommission empfohlen, diesen Anteil deutlich niedriger bei ca. 21% anzusetzen. Statt einer ausgewogenen Lastenverteilung droht eine überproportionale Belastung der gesellschaftlichen Mitte. 

Hinzu kommen mögliche Folgewirkungen für Länder und Kommunen: Müssen sie Defizite von Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern ausgleichen, entstehen neue Haushaltsprobleme und zusätzliche Einschränkungen kommunaler Handlungsspielräume. 

Deshalb brauchen wir eine Reform, die die tatsächlichen Kostentreiber einbezieht. Dazu gehören eine wirksame Arzneimittelreform, die konsequente Umsetzung der Krankenhausreform mit Vorhaltevergütung und eine gezielte Strukturentwicklung statt pauschaler Kürzungen. Auch eine Reform der Notfallversorgung bietet erhebliches Einsparpotenzial. 

Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf daher deutlich nachbessern und die Empfehlungen der Kommission konsequent umsetzen. Nur so kann eine nachhaltige und zukunftsfähige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelingen – und wir sind sicher, dass der niedersächsische Gesundheitsminister genau in diesem Sinne auf seine Kollegin in Berlin einwirkt. 

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