Eva Viehoff: Rede zum Bestattungsrecht (Antrag AfD)
TOP 30 – AfD-Antrag zum Bestattungsrecht
- Es gilt das gesprochene Wort -
Der vorliegende Antrag der AfD stellt die individuelle Selbstbestimmung über den Tod hinaus in den Mittelpunkt. Er fordert weitreichende Lockerungen des Friedhofszwangs, die private Verwahrung von Urnen und die Möglichkeit, aus sterblichen Überresten persönliche Erinnerungsstücke herzustellen.
Auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit und persönlicher Entscheidung. Aber die politische Frage lautet: Welche Verantwortung tragen wir als Gesellschaft im Umgang mit Tod, Trauer und Erinnerung?
Denn Bestattung ist keine ausschließlich private Angelegenheit.
Bestattungskultur verändert sich bereits heute. Neben klassischen Erd- und Feuerbestattungen gibt es naturnahe Waldbestattungen, Diskussionen über sarglose Bestattungen oder neue Verfahren wie das Reerding – die kontrollierte Umwandlung des Körpers zu Humus als alternative Form der Beisetzung.
Diese Entwicklungen zeigen: Unsere Gesellschaft ist offen für neue Wege – und Politik sollte das ernst nehmen. Das tun wir. Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf ihrem Landesparteitag im Frühjahr 2026 ausdrücklich für eine Modernisierung des niedersächsischen Bestattungsgesetzes ausgesprochen. Wir stehen für mehr Wahlmöglichkeiten und zeitgemäße Regelungen.
Aber Modernisierung ist etwas anderes als Entgrenzung.
Der Tod eines Menschen betrifft immer auch Hinterbliebene und die Gemeinschaft. Deshalb berücksichtigt unser Bestattungsrecht nicht nur den letzten Willen, sondern schafft auch öffentliche Räume für Trauer und Gedenken.
Trauer braucht Struktur. Rituale und konkrete Orte geben Orientierung. Friedhöfe können solche geschützten Räume sein. Für viele Menschen sind sie wichtig, um Verlust zu verarbeiten.
Auch das aktive Erinnern wird oft unterschätzt. Grabpflege bedeutet für viele Hinterbliebene, weiterhin etwas tun zu können. Neue Bestattungsformen entbinden uns nicht von der Frage, wie wir Orte des Erinnerns für alle die trauern erhalten.
Zugleich sind Friedhöfe mehr als Begräbnisorte: Sie sind soziale Räume, Orte der Begegnung und wichtige Grünflächen mit Bedeutung für Stadtklima und Gemeinwohl. Wer Friedhöfe nur als Ablageorte versteht, greift zu kurz.
Auch dort, wo wir modernisieren, bleiben Gesundheits-, Boden- und Gewässerschutz sowie Würde und Pietät unverzichtbare Grenzen.
Beim Bestattungsgesetz geht es nicht um Bevormundung des Einzelnen. Es geht um den Ausgleich zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung.
Diesen Ausgleich leistet der AfD-Antrag nicht.