Eva Viehoff: Rede zum AfD-Antrag zur Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung

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TOP 25 – AfD-Antrag zur Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Der Antrag der AfD erweckt den Eindruck, als herrsche beim Umgang mit den niedersächsischen Schlössern und historischen Liegenschaften ein strukturelles Defizit, das nur durch die Schaffung einer zentralen Schlösserverwaltung behoben werden könne. Dieser Darstellung müssen wir entschieden widersprechen.

Richtig ist: Niedersachsen verfügt bis heute über keine zentrale Schlösserverwaltung. Richtig ist aber auch: Dafür gibt es historische Gründe, die weit zurückreichen. Anders als in vielen anderen Ländern endete die eigenständige Monarchie auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen nicht erst 1918, sondern bereits mit der preußischen Annexion des Königreichs Hannover im Jahr 1866. Deshalb entstanden hier nie jene Verwaltungsstrukturen, die andernorts aus den ehemaligen Hofverwaltungen hervorgingen.

Aus dieser historischen Entwicklung haben sich unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ergeben. Doch genau daraus den Schluss zu ziehen, das kulturelle Erbe werde nicht angemessen verwaltet, greift deutlich zu kurz.

Denn die Realität sieht anders aus.

Die historischen Schlösser und Residenzen Niedersachsens werden heute vielfältig genutzt uns erhalten. Das Leineschloss ist das Herz unserer parlamentarischen Demokratie. Das Welfenschloss beherbergt eine der bedeutendsten Universitäten unseres Landes. Andere Anlagen werden von Kommunen, Stiftungen oder privaten Eigentümern verantwortungsvoll betrieben.

Es ist nicht die Einfalt, sondern die Vielfalt, die den Weg aufzeigt, historisches Erbe zu bewahren. Es haben sich daher über Jahrzehnte tragfähige Strukturen entwickelt, die den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Liegenschaften gerecht werden.

Wer den Antrag liest, könnte den Eindruck gewinnen, Niedersachsen habe sein kulturelles Erbe sich selbst überlassen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Land investiert regelmäßig erhebliche Mittel in Denkmalschutz, Sanierung und Bestandserhaltung. Hinzu kommen die Anstrengungen von Kommunen, Stiftungen, Vereinen und privaten Eigentümern, die einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt für unser Kulturerbe und unsere Kulturlandschaft leisten.

In der Frage der Zusammenarbeit kann man immer schauen, wie diese verbessert werden kann. Aber dafür braucht es keine neue zentrale Behörde als Selbstzweck. Mehr Bürokratie ist nicht automatisch mehr Denkmalschutz. Und eine neue Behörde garantiert noch keinen besseren Erhalt historischer Bausubstanz.

Die Wahrheit ist doch: Der Aufbau einer neuen Kulturerbe- oder Schlösserverwaltung würde erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen binden. Da bleiben Sie die Antwort schuldig, woher diese Ressourcen kommen sollen und wo der konkrete Mehrwert einer solchen zusätzlichen Verwaltungsebene liegt.

Wir bleiben bei den Fakten (nicht so Ihr Ding – ich weiß): Das bestehende System ist historisch gewachsen und es funktioniert. Die niedersächsischen Schlösser, Gärten und historischen Anlagen werden erhalten, genutzt und weiterentwickelt. Unser kulturelles Erbe ist in Niedersachsen in guten Händen.

Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der AfD ab.

 

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