Erste Beratung:Eva Viehoff: Rede zum AfD-Antrag zum Hebammenhilfevertrag
TOP 26: Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene
- Es gilt das gesprochene Wort -
Wir haben heute Vormittag unter Top 22 den Landesaktionsplan Gute Geburt auf den Weg gebracht. Dabei ist sehr deutlich geworden, dass für uns eine flächendeckende geburtshilfliche Versorgung von hoher Priorität ist. Der aktuell gültigen Hebammenhilfevertrag wurde schon im Antrag – noch vor seinem in Kraft treten kritisiert. Wir alle sind uns bewusst – hier muss nachverhandelt werden.
Wir hatten sowohl eine Anfrage als auch eine aktuelle Stunde der CDU im November zum Hebammenhilfevertrag. Wir Grünen haben erst vor knapp 14 Tagen dazu eine sehr gute Veranstaltung gehabt. Und wir alle wissen die Lösung liegt nicht in Niedersachsen, sie liegt nicht einmal bei der Bundesregierung. Und noch weniger ist der Landtag dafür zuständig.
Der Hebammenhilfevertrag, der seit dem 1. November 2025 gilt, wird rein im Rahmen der Selbstverwaltung auf Bundesebene verhandelt. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Hebammenverbände. Die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Vertragsangelegenheit rechtlich überhaupt keine Befugnisse oder Möglichkeiten einzugreifen.
Es ist daher reine Schaufensterpolitik der AfD, so zu tun, als könne das Land Niedersachsen direkte Änderungen an diesem bundesweiten Vertragssystem erzwingen. Ja, wir können und sollten im Rahmen des Landesaktionsplans politische Appelle an den Bund richten. Wir sollten und müssen auch im Rahmen unseres Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz alles dafür tun, dass GKV und Hebammenverbände wieder verhandeln – und das auf Augenhöhe. Wir werden aber sicher keine Landes-Evaluationen für Verträge durchführen, für deren Änderung uns ohnehin jede rechtliche Handhabe fehlt.
Dies wird die Beratung im Ausschuss sicher auch zeigen.