Dringliche Anfrage: Tarifstreit und Aufspaltung bei der Gilde Brauerei – Wie steht die Landesregierung zur Tariftreue?

Seit dem Erwerb der Gilde Brauerei durch die TCB Beteiligungsgesellschaft mbH zum Jahreswechsel 2015/2016 wird die Brauerei-Belegschaft für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt. Denn seit 2016 erhalten Beschäftigte, die seit 2016 neu eingestellt wurden, jährlich durchschnittlich 15.000 Euro brutto weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen, die noch Ansprüche auf die vormals gültigen Tarifverträge haben, so Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Seitdem versucht die NGG mit der Gilde-Geschäftsführung über einen Haustarifvertrag für alle Brauereibeschäftigten in der Hannoveraner Südstadt zu verhandeln. Diese Verhandlungen kamen seinerzeit ohne Einigung zum Erliegen. In diesem Jahr ist die Gewerkschaft erneut in Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen eingetreten, um eine Angleichung der Löhne zu erreichen, denn der Bierabsatz und die Produktivität soll sich in den drei vergangenen Jahren mehr als verdreifacht haben. Auch diese Tarifverhandlungen wurden von der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen abgebrochen. Am Freitag, den 29. November schaffte dann die Geschäftsführung der TCB Beteiligungsgesellschaft mbH Fakten, indem sie die Arbeitsverhältnisse von mehr als der Hälfte der Beschäftigten der Gilde-Brauerei in die Leine Logistik GmbH, die Fass- und Flaschenabfüllgesellschaft Hannover GmbH und die Hannoversche Abfüllgesellschaft mbH überführte. Unter der Aufsicht von Sicherheitskräften mussten die Beschäftigten ihre Spinde räumen und sich umziehen. Es wurden neue Zeiterfassungskarten verteilt und neue Arbeitskleidung ausgegeben. Zusätzlich wurden Trennwände im Betrieb eingezogen, nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Betriebskantine sowie in den Umkleide- und Sozialräumen. Dies alles geschah, ohne die gesetzlich verpflichtende Rücksprache mit dem Betriebsrat oder dass die laufenden Tarifverhandlungen durch eine Einigungsstelle für gescheitert erklärt wurden. Den Betriebsräten wurde von der Geschäftsführung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie ihre Mandate weiterhin ausüben. Laut Medienberichten einigten sich die Geschäftsführung und der Betriebsrat am 9. Dezember vor dem Arbeitsgericht Hannover auf einen Vergleich. Die vollzogene Aufspaltung der Brauerei in vier Unternehmen bleibt erhalten. Im Zuge eines Einigungsverfahrens wird aber über einen Interessensausgleich verhandelt. Darüber hinaus darf der alte Betriebsrat weiterhin die Gesamtbelegschaft vertreten für die gesetzlich vorgeschriebene Übergangszeit von 6 Monaten. Gemäß §119 BetrVG wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, wer die Arbeit eines Betriebsrates behindert.

 

  1. Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, den Abbau von Tariftreue und Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu unterbinden?
  2. Was hat die Landesregierung veranlasst und was plant sie, damit die Möglichkeit geschaffen wird die Tarifverhandlungen wieder aufzunehmen?
  3. Wie will die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft weiter verfolgen?

 

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