Antrag: Pflegeausbildung in Niedersachsen weiterentwickeln und erweiterte Pflegekompetenzen verlässlich umsetzen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die pflegerische Versorgung in Niedersachsen steht angesichts des demografischen Wandels, steigender Pflegebedarfe und einer zunehmenden Komplexität der Versorgung vor großen Herausforderungen. Die Qualität und Attraktivität der Pflegeausbildung sind dabei ein zentraler Schlüssel zur langfristigen Sicherung der Versorgung und zur Gewinnung sowie Bindung qualifizierter Pflegekräfte.
Die Landesregierung hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und mit einer Vielzahl von Maßnahmen darauf reagiert. Dazu zählen insbesondere die aktive Unterstützung der generalistischen Pflegeausbildung, der Ausbau und die Stabilisierung der Ausbildungsplätze, die enge Begleitung der Ausbildungsallianz Niedersachsen, die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie Pflege, verlässliche Finanzierung über den Pflegeausbildungsfonds, neue Zugangswege in die Pflegeassistenz und die Einrichtung einer Ombudsstelle zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.
Diese Anstrengungen zeigen Wirkung und bilden ein tragfähiges Fundament für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung im Land.
Gleichwohl machen aktuelle Daten und Rückmeldungen aus der Praxis deutlich, dass die Qualität der praktischen Ausbildung, die Sicherung spezialisierter Versorgungsbereiche sowie die Umsetzung erweiterter Pflegekompetenzen weiter gestärkt werden müssen, um die pflegerische Versorgung in Niedersachsen nachhaltig zu sichern.
Es kommt also darauf an, diese positiven Ansätze konsequent weiterzuentwickeln und gezielt an neue fachliche und rechtliche Anforderungen anzupassen.
Der Landtag bittet die Landesregierung,
1. nach Einführung der Pflegefachassistenzausbildung deren Qualität weiter zu stärken und sicherzustellen, indem
- ein verbindlicher Anteil qualitätsgesicherter Praxisanleitung in der praktischen Ausbildung (§ 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV) sichergestellt und dessen Umsetzung im Rahmen bestehender Qualitätssicherungsstrukturen begleitet wird,
- sichergestellt wird, dass der Vorbereitungskurs nach § 11 Abs. 2 PflFAssG als alternativer Zugangsweg hohen Anforderungen an Ausbildungsqualität, Patientensicherheit und Professionalisierung gerecht wird und die praktische Handlungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen unabhängig vom Zugangsweg verlässlich nachgewiesen wird,
- für die Prognoseentscheidungen der Pflegeschulen über die Zulassung zum Vorbereitungskurs landesweit einheitliche und nachvollziehbare Qualitätsmaßstäbe angewendet werden,
- sich das Land auf Bundesebene für verbindliche Standards zur angeleiteten praktischen Kompetenzentwicklung auch bei weitgehender Anrechnung beruflicher Vorerfahrung sowie für eine Evaluation der unterschiedlichen Zugangswege hinsichtlich Ausbildungserfolg und Versorgungsqualität einsetzt.
2. die dreijährige generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachperson nachhaltig zu stärken und ihre Umsetzung in der Praxis zu verbessern, indem
- gemeinsam mit den Trägern der praktischen Ausbildung und den Pflegeschulen bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Praxisanleitungszeiten (§ 6 PflBG) identifiziert werden und darauf hingewirkt wird, dass die vorgesehenen und refinanzierten Praxisanleitungszeiten verlässlich für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen,
- bewährte Modelle wie Ausbildungsverbünde und zentrale Praxisanleitungsstrukturen weiter gefördert werden,
- Ausbildungsabbrüche weiter reduziert werden, indem die eingeführten Ombudsstellen weiter gestärkt werden und geprüft wird, inwieweit regional erfolgreiche Modelle wie z. B. das Modell der Betriebssozialarbeit zu implementieren sind,
- die Integration international angeworbener Pflegeauszubildender und Pflegefachpersonen durch geeignete Unterstützungsangebote, beispielsweise Teamcoachings, weiter verbessert wird und hierfür vorrangig bestehende Unterstützungs- und Finanzierungsstrukturen genutzt werden,
- die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in den Pflegeberufen im Rahmen der bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben weiter beschleunigt und die landesseitig beeinflussbaren Verwaltungsverfahren möglichst unbürokratisch und transparent gestaltet werden,
- gemäß den Hinweisen aus dem Landespflegebericht geprüft wird, inwieweit Skills Labs, Simulationstrainings und vergleichbare Lernorte weiter gestärkt und insbesondere für das Training seltener, komplexer und sicherheitsrelevanter Versorgungssituationen sowie zur Sicherung qualitativ hochwertiger Ausbildungsstrukturen genutzt werden können.
3. die Möglichkeiten zur stärkeren Einbeziehung von Rehabilitationskliniken und -zentren in die praktische Pflegeausbildung zu nutzen und entsprechende Modellvorhaben in der Pflegefachassistenzausbildung zu unterstützen. Darüber hinaus ergeht die Bitte an das Land, sich auf Bundesebene für eine rechtssichere und dauerhafte Einbeziehung von Rehabilitationskliniken in anrechenbare Praxiseinsätze einzusetzen, weil diese zur Sicherung wohnortnaher Ausbildungsstrukturen beitragen können.
4. zu prüfen, wie die hochschulische Pflegeausbildung in Niedersachsen nachhaltig gestärkt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann, indem
- bedarfsgerechte Studienkapazitäten für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung sichergestellt und weiterentwickelt werden,
- die hierfür erforderlichen hochschulischen Lehrstrukturen und geeigneten praktischen Lernorte gestärkt werden,
- attraktive und anschlussfähige berufliche Einsatz- und Entwicklungsperspektiven für hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen in der Versorgung unterstützt werden.
5. die Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Niedersachsen verlässlich so zu gestalten, dass
- sich klare Qualifikations‑ und Zuständigkeitsstrukturen für erweiterte Pflegekompetenzen entwickeln können,
- für die staatliche Kompetenzfeststellung nach § 15a SGB V eine zuständige Stelle benannt und ein landesweit einheitliches, qualitätsgesichertes Verfahren mit transparenten Zugangs- und Prüfungsstandards etabliert wird,
- berufserfahrene Pflegefachpersonen einschlägige, durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen im Rahmen dieses Verfahrens verlässlich nachweisen können,
- Rechtssicherheit für Pflegefachpersonen, Einrichtungen sowie Patientinnen und Patienten gewährleistet ist.
6. gemeinsam mit Berufs- und Fachverbänden der Pflege, der Pflegewissenschaft und weiteren Vertretungen der Pflegeprofession ein Konzept für eine dauerhaft institutionalisierte und eigenständige Beteiligung der Pflegeprofession an landespolitischen Entscheidungsprozessen zu entwickeln.
Begründung
Die pflegerische Versorgung in Niedersachsen steht angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegebedarfe vor erheblichen Herausforderungen. Bereits heute sind über 620.000 Menschen in Niedersachsen pflegebedürftig, mit weiter steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege ist daher eine zentrale Aufgabe der Landespolitik.
Die Landesregierung hat auf diese Entwicklung frühzeitig reagiert und in den vergangenen Jahren wichtige Grundlagen gelegt, insbesondere durch die Stärkung der Pflegeausbildung, den Ausbau der Ausbildungsplätze sowie die enge Zusammenarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Pflegeausbildung in Niedersachsen zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Gleichzeitig zeigen Daten und Rückmeldungen aus der Praxis, dass insbesondere die praktische Ausbildungsqualität weiter gestärkt werden muss. Eine verlässliche, strukturierte und geplante Praxisanleitung ist entscheidend für den Kompetenzerwerb, die Ausbildungszufriedenheit und den erfolgreichen Abschluss. Entscheidend ist dabei nicht allein die rechtliche und finanzielle Absicherung der Praxisanleitung, sondern ihre tatsächliche Umsetzung im Versorgungsalltag. Vorgesehene Praxisanleitungszeiten müssen verlässlich für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit den Trägern der praktischen Ausbildung und den Pflegeschulen gilt es daher, bestehende Umsetzungshemmnisse zu identifizieren und die tatsächliche Realisierung der Praxisanleitung weiter zu stärken.
Besonderer Handlungsbedarf besteht in der Pflegefachassistenz. Das Pflegefachassistenzgesetz eröffnet Personen mit entsprechender beruflicher Vorerfahrung über einen Vorbereitungskurs einen alternativen Zugang zum Berufsabschluss. Entscheidend ist, dass die für eine sichere und verantwortungsvolle Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen unabhängig vom Zugangsweg verlässlich nachgewiesen werden. Berufliche Vorerfahrung allein lässt keine hinreichenden Rückschlüsse darauf zu, unter welchen fachlichen Rahmenbedingungen und mit welchem Kompetenzniveau praktische Erfahrungen erworben wurden. Einheitliche und nachvollziehbare Qualitätsmaßstäbe sowie eine Evaluation der unterschiedlichen Zugangswege sind deshalb wichtige Voraussetzungen, um Ausbildungsqualität und Patientensicherheit dauerhaft sicherzustellen.
Die hochschulische Pflegeausbildung ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der professionellen Pflege und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Mit der Übernahme erweiterter pflegerischer Kompetenzen gewinnen wissenschaftlich fundierte Qualifikationen und entsprechende berufliche Entwicklungsperspektiven weiter an Bedeutung. Niedersachsen braucht deshalb bedarfsgerechte Studienkapazitäten, geeignete Lehr- und Lernstrukturen sowie anschlussfähige Einsatzmöglichkeiten für hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen.
Skills Labs und Simulationstrainings ergänzen die praktische Ausbildung um geschützte Lernräume, in denen insbesondere seltene, komplexe und sicherheitsrelevante Versorgungssituationen gezielt trainiert werden können. Sie können damit zur Qualität der praktischen Kompetenzentwicklung beitragen und zugleich Ausbildungsstrukturen dort unterstützen, wo die Sicherstellung wohnortnaher Praxiseinsätze infolge struktureller Veränderungen der Versorgungslandschaft zunehmend herausfordernd ist.
In die Sicherstellung qualitativ hochwertiger und wohnortnaher Strukturen der praktischen Pflegefachassistenzausbildung können auch Rehabilitationskliniken und -zentren einbezogen werden. Hierfür können die bestehenden Möglichkeiten für Modellvorhaben genutzt werden, um so die Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu bereichern und zu vertiefen. Darüber hinaus sind auf Bundesebene rechtssichere und dauerhafte Rahmenbedingungen für ihre Einbeziehung in anrechenbare Praxiseinsätze anzustreben.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) eröffnen sich neue Perspektiven für die Pflegeprofession. Damit diese verantwortungsvoll und rechtssicher umgesetzt werden können, bedarf es klarer landesrechtlicher Strukturen und qualitätssichernder Verfahren.
Pflegefachpersonen bilden eine zentrale Berufsgruppe in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Ihre berufliche Expertise soll daher dauerhaft und strukturiert in landespolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Neben der bereits bestehenden Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Pflegepraxis und Pflegewissenschaft in verschiedenen Arbeitszusammenhängen braucht es eine verlässliche Perspektive für eine institutionalisierte und unabhängige Beteiligung der Pflegeprofession. Gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteure soll deshalb ein tragfähiges Konzept entwickelt werden, ohne die konkrete Organisationsform vorwegzunehmen.
Der vorliegende Antrag setzt darauf, die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen der Landesregierung fortzuführen, gezielt mit Blick auf Qualität und Patientensicherheit weiterzuentwickeln und damit die Pflegeausbildung als zentrales Element zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen nachhaltig zu stärken.