Antrag: Geduld, Rücksicht und Solidarität – Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiter verbessern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland und auch in Niedersachsen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Daher war es notwendig weitere Einschränkungen im Bereich der persönlichen Kontakte umzusetzen. Damit greift die Politik weiterhin zu einem erheblichen Teil in die Privatsphäre der Menschen ein.

Für die weitere Pandemiebekämpfung ist es richtig, dass Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz, neben dem privaten und dem Bildungsbereich zusätzlich die Arbeitswelt in den Fokus gerückt haben und dort erste Maßnahmen und Regeln für mehr Infektionsschutz auf den Weg gebracht haben. Diese müssen nun unterstützt und weiter verbesserte werden.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für weitere verbindliche Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens am Arbeitsplatz einzusetzen.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  1. Zur Umsetzung der beschlossenen verbindlichen Regelungen für mobiles Arbeiten (Homeoffice) müssen umgehend finanzielle Mittel im Rahmen z.B. von (Mikro)-Krediten zur Verfügung zu stellen, um nötige Ausstattungen zu finanzieren.
  2. Nachvollziehbare transparente Hygienemaßnahmen in allen Bereichen der Wirtschaft, vor allem da, wo mobiles Arbeiten nicht möglich ist umsetzen. Neben der jetzt beschlossenen Pflicht zum Tragen von medizinischen oder FFP 2 Masken, müssen weitere Maßnahmen umgehend umgesetzt werden, wie die Schaffung von flexibleren bzw. gestaffelten Arbeitszeiten oder Einführung von Schichtbetrieb. Alle Bestimmungen müssen gleichsam für Subunternehmen gelten. Auch eine freiwillige Quarantäne bei einem Verdachtsfall darf sich nicht nachteilig auf die betroffenen Arbeitnehmer*innen auswirken.
  3. Konsequente Kontrolle der entsprechenden Hygienemaßnahmen und -pläne durch die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter, besonders da, wo im Produktionsprozess Menschen den Abstand und weitere zum Infektionsschutz notwendige Vorkehrungen nicht einhalten können. Dies muss vor allem in den besonders vulnerablen Bereichen, wie unter anderem in Schlachtbetrieben, der Logistik und der Pflege gelten. Um die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter in die Lage zu versetzen, die zusätzlichen Kontrollen auch durchführen zu können, müssen sie entsprechend personell aufgestockt werden.

Begründung

Mit der Einführung des Rechts auf mobiles Arbeiten (Homeoffice) ist ein erster Schritt zu mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz getan. Damit dies schnell umgesetzt werden kann, sollten Arbeitgeber bei der Umsetzung nun durch (Mikro)-Kredite finanziell unterstützt werden.

Überall dort, wo mobiles Arbeiten nicht möglich ist, ob nun auf Grund von Arbeitsabläufen, der schlechten Netzabdeckung oder familiärer Verpflichtungen, müssen neben den jetzt beschlossenen Maßnahmen weiter getroffen werden, die das Infektionsrisiko auf ein Minimum beschränken. Dazu gehört auch die Ermöglichung freiwilliger Quarantäne beim Auftreten eines Verdachtsfalles ohne Nachteile für die Arbeitnehmer*in.

Alle getroffenen Maßnahmen müssen auch durch die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter kontrolliert werden. Im Besonderen muss dies in besonders gefährdeten Bereichen wie den Schlachthöfen, der Pflege und z.B. in der Logistik erfolgen. Gerade dort gab es schon mehrfach Infektionsausbrüche. Für diese Aufgabe müssen die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter endlich personell verstärkt werden.

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