Pressemeldung Nr. Drucksache 18/4523 vom

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Anfrage nach Kritik der ASten: Wie unterstützt die Landesregierung den Neubau und die Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende?

Anfrage nach Kritik der ASten: Wie unterstützt die Landesregierung den Neubau und die Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 03.09.2019.


Die taz vom 08.08.2019 berichtet über einen offenen Brief der Allgemeinen Studierendenausschüs-se Niedersachsens an die Landregierung, in dem die Studierendenvertretungen die fehlende finanzielle Unterstützung für Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen kritisieren: „Landeswissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) habe Ende 2017 ein Sonderprogramm angekündigt, um die Studierendenwerke finanziell zu unterstützen. Tatsächlich gebe es bis heute kein solches Programm und damit keine Zuschüsse.“ Unter der damaligen rot-grünen Landesregierung hatte das Land für 2017 und 2018 11,5 Millionen Euro für die gezielte Schaffung von zusätzlichen Wohn-heimplätzen zur Verfügung gestellt. In der Drucksache 18/1803 vom 11.10.2018 bestätigt das MWK, dass bereits das gesamte Geld aus dem Sondervermögen gebunden ist.


1. Wie groß war das Angebot an freien Wohnheimplätzen, und wie groß war die Nachfrage nach Wohnheimplätzen der niedersächsischen Studierendenwerke seit 2013 (bitte pro Semester und pro Studierendenwerk auflisten)?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis von Nachfrage und Angebot? Wie viel studentischer Wohnraum fehlt (bitte nach Studierendenwerk auflisten)?
3. Wie viele neue Studierendenwohnheimplätze wurden seit 2013 gebaut? Wie viele befinden sich aktuell im Bau? Und wie viele sind für die kommenden Jahre geplant? Wie viele sind ver-loren gegangen (bitte je Studierendenwerk mit Finanzierungsquelle pro Bauvorhaben auflisten)?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Studierendenwohnheimplätze seit 2013?
5. Wurden die 11,5 Millionen Euro zur gezielten Schaffung von zusätzlichen Wohnheimplätzen mittlerweile vollständig abgerufen (bitte auflisten nach Studierendenwerk, Fördersumme, Zeit-punkt der Förderung, Anzahl geschaffener Wohnheimplätze, Status des Bauvorhabens)?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Möglichkeiten der niedersächsischen Studierendenwerke zur Sanierung der vorhandenen Studierendenwohnheime aus Eigenmitteln?
7. Welche Finanzierungsmöglichkeiten haben die Studierendenwerke in Niedersachsen zurzeit für den Neubau von Wohnungen für Studierende?
8. Im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz ist geregelt, dass der Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer geförderten Wohnung im Land Niedersachsen berechtigt. Ausländische Studierende wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ERASMUS+, die weniger als ein Jahr lang in Deutschland bleiben, erhalten aber keinen Wohnberechtigungsschein. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass ausländischen Studierenden ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht?
9. Zu wann plant die Landesregierung das Ende 2017 angekündigte Sonderprogramm zur finan-ziellen Unterstützung der Studierendenwerke aufzulegen?
10. Welche anderen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die studentische Woh-nungssituation zu verbessern und den Studierendenwerken die Möglichkeit zu geben, sowohl kurz- als auch langfristig mehr adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen?


(Verteilt am 09.09.2019)

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