Antrag: Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

  • Die Erwachsenenbildung ist in Gänze ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Den 86 nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) anerkannten Einrichtungen - Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen - kommt in diesem Bereich eine wichtige gesellschaftliche Rolle zu.
  • Die Erwachsenenbildung in Niedersachsen hat nach § 1 des NEBG die Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die für die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Bezahlbarkeit der Angebote der kommunalen und gemeinwohlorientierten Bildungsträger zu gewährleisten.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  • sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht keine neuen Hürden für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen errichtet werden.
  • sich dafür einzusetzen, dass die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG für kommunale und gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildungseinrichtungen angesichts ihres angebotenen Bildungsspektrums erhalten bleibt.

Begründung

Den 86 nach dem NEBG anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung - Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen - kommt hier in ihrer Pluralität eine besondere Rolle zu: Sie stellen die Grundversorgung des Bildungsangebotes in Niedersachsen und in besonderem Maße im ländlichen Raum sicher. Mit ihrem breit gefächerten Programmangebot und ihrer starken Präsenz stehen sie für größere Bildungschancen und Teilhabe für alle Bevölkerungsschichten. Ein flächendeckendes und bezahlbares Bildungsangebot ist für alle Bürgerinnen und Bürger von essenzieller Bedeutung, um auf persönliche und berufliche Herausforderungen reagieren zu können.

Eine Umsatzsteuerpflicht würde sich jedoch unmittelbar auf die Teilnahmeentgelte auswirken, da eine Kompensation durch die öffentliche Hand in der aktuellen Lage nicht darstellbar ist. Eine faktische Steuererhöhung, welche sich unmittelbar auf die Entgelte auswirken wird, ist auch im Hinblick auf die Rolle der Erwachsenenbildung unbedingt zu vermeiden. Denn nur durch die Gewährleistung eines flächendeckenden und für alle bezahlbaren Weiterbildungsangebots wird die Sicherung von Bildungschancen und die Teilhabe und damit auch deren Handlungskompetenz in Bezug auf persönliche, berufliche oder lebensverändernde Herausforderungen – gewährleistet.

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