Busgewerbe:Althusmann darf Dumping-Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklären

Nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) überlegt Wirtschaftsminister Althusmann entgegen der Empfehlung seines Beirates einen Dumping-Tarifvertrag für Busunternehmen für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Grünen im Landtag fordern Aufklärung zu diesen Gerüchten durch den Minister im nächsten Wirtschaftsausschuss sowie eine klare Positionierung der Landesregierung für faire Löhne und gegen Lohn-Dumping.

Darum geht’s

Nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) überlegt Wirtschaftsminister Althusmann entgegen der Empfehlung seines Beirates einen Dumping-Tarifvertrag für Busunternehmen für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Grünen im Landtag fordern Aufklärung zu diesen Gerüchten durch den Minister im nächsten Wirtschaftsausschuss sowie eine klare Positionierung der Landesregierung für faire Löhne und gegen Lohn-Dumping.

Das sagen die Grünen

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:

„Noch Ende letzten Jahres antwortete uns das Wirtschaftsministerium, dass man die Beratungen des Beirates der Sozialpartner abwarten wolle, bevor man zu einer Entscheidung komme. Nun scheint der Wirtschaftsminister entgegen der ausdrücklichen Empfehlung seines eigenen Beirates handeln zu wollen. Sollte der Wirtschaftsminister den Tarifvertrag des GVN für allgemeinverbindlich erklären, öffnet er Tür und Tor für Lohndumping im öffentlichen Nahverkehr! Im Vergleich zu den beiden bereits allgemeinverbindlichen Tarifverträgen müssten Busfahrer*innen mit Gehaltseinbußen von 12 bis 42 Prozent rechnen. Aber bereits jetzt sind in der Branche Fachkräfte Mangelware und für eine erfolgreiche Verkehrswende werden wir mehr Menschen brauchen, die den ÖPNV bewegen. Zudem haben kommunale und private Arbeitgeber, die ihre Busfahrer*innen fair bezahlen, dann keine Chancen mehr gegen die Billiglohn-Konkurrenz bei Ausschreibungen. Wenn Minister Althusmann diesem Lohndumping-Tarifvertrag tatsächlich zustimmen sollte, wäre das ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Gute Arbeit und eine Verkehrswende gibt es nur mit fairem Lohn“

Zum Hintergrund

Aktuell liegen in Niedersachsen zwei gültige Tarifverträge vor. Sie schreiben vor, was Verkehrsunternehmen mindestens ihren Busfahrer*innen zahlen müssen, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten wollen. Während der rot-grünen Regierungszeit wurden sie durch das niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsministerium für repräsentativ erklärt, der ebenfalls vorgelegte Tarifvertrag des GVN scheiterte hingegen. Im Oktober 2019 fragten die Grünen mit einer kleinen Anfrage die Position der Landesregierung zum erneuten Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit von GNV und GÖD ab (siehe Drucksache 18/4906: „Repräsentativer Tarifvertrag im ÖPNV: Wird die rot-schwarze Landesregierung dafür sorgen, dass die Tarifstandards und das Stundenentgelt für Busfahrerinnen und Busfahrer in Niedersachsen auch künftig in gleicher Höhe wie bisher erhalten bleiben?“).

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