Eva Viehoff: Rede zu "Besichtigungsquote aller niedersächsischen Betriebe von 5 % ab 2026 erfüllen: 44 zusätzliche Stellen in den Gewerbeaufsichtsämtern bis 2024!"

Rede TOP 32: Besichtigungsquote aller niedersächsischen Betriebe von 5 % ab 2026 erfüllen: 44 zusätzliche Stellen in den Gewerbeaufsichtsämtern bis 2024! (Antrag Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Schade, dass der vorliegende Antrag hier und heute abgelehnt wird. Denn zur Erfüllung der ab 2026 gesetzlich zu erreichenden Besichtigungsquote von 5% sind zusätzliche Stellen notwendig, und zwar mehr als die acht, die die GroKo für 2022 und 2023 vorgesehen hat.

Hintergrund ist die Sicherung der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben aus der EU-Richtlinie 9/391/EWG und dem nationalen Arbeitsschutzkontrollgesetz. Basis für Berechnung des zusätzlich benötigten Personals ist das "Konzept zur Umsetzung der Besichtigungsquote gemäß Arbeitsschutzkontrollgesetz in Niedersachsen" (Stand April 2021).

Wir Grüne haben das erkannt und in unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2022 und 2023 entsprechende Mittel vorgesehen für mind. 20 Stellen für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen.

Sie – SPD und CDU haben unseren Änderungsantrag abgelehnt! Und das vor dem Hintergrund, dass sowohl das interne Papier aus dem Sozialministerium als auch die schriftliche Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss unsere Forderungen bestätigen.

Zur Erinnerung: Gefordert sind zur Umsetzung des Gesetzes 70 Stellen, 10 Stellen können umgewandelt werden und 8 Stellen hat die GroKo jeweils 2022 und 2023 in den Haushalt eingestellt, es verbleiben 44 Stellen, die geschaffen werden müssen.

Mit dem was bisher eingestellt ist verfügen die Gewerbeaufsichtsämter dann Ende 2023 über 26 zusätzliche Stellen. Für die nach der EU-Richtlinie 9/391/EWG geforderte Besichtigungsquote aber einhalten zu können, brauchen wir, wie oben beschreiben 44 weitere Stellen. Und es ist ein Trugschluss, dass diese 44 Stellen nach dem Doppelhaushalt 2022/23 mit dem nächsten Haushaltsjahr 2024 geschaffen werden können. Denn selbst wenn am 1.1.2024 dann die fehlenden 44 Beschäftigte eingestellt würden, könnten nur 20 von ihnen auf den entsprechenden Ausbildungsplätzen ausgebildet werden.  Es würden also im Jahr 2026 dann immer noch 24 Stellen fehlen, um die 5-Prozent- Kontrollquote erfüllen zu können und da ist es egal, ob die Weiterqualifizierung nun 1,5 oder 2 Jahre dauert – es werden in 2026 Stellen fehlen um eine Besichtigungsquote von 5% zu erreichen!

Deshalb irren Uwe Schwarz und Volker Meyer, weil sie die Tatsache der notwendigen zweijährigen Ausbildung als Voraussetzung für die Kontrolle von Betrieben nicht wahrnehmen und nicht wahrnehmen, dass die Ausbildungsplatzkapazitäten begrenzt sind. Das muss beim Aufbau der Beratungsstrukturen bedacht werden – einstellen und los geht eben nicht!

Unsere Forderung ist daher richtig und es muss jetzt gehandelt werden.

Und ich wiederhole es gerne – das steht im internen Papier des Sozialministerium.

Sie sind allerdings der Auffassung, dass sowohl das Wirtschaftsministerium (s. Unterrichtung) als auch das Sozialministerium (s. Internes Papier) wohl Unrecht haben und werden unsere Forderung ablehnen.

 

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