Antrag: Freilichtmuseen wieder öffnen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag begrüßt grundsätzlich den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen. Der Landtag dankt allen Mitarbeiter*innen des Krisenstabes, im Gesundheitswesen und in der kritischen Infrastruktur in Niedersachsen für ihre engagierte Arbeit. Auch erkennt der Landtag an, dass viele Menschen für ihre Unternehmen, Vereine, Verbände und Einrichtungen viel gearbeitet haben, kreative Lösungen für ein Leben mit Corona entwickelt und Hygienekonzepte entwickelt haben und somit dazu beitragen, Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe auch unter Coronabedingungen zu geben.

Der Landtag fordert die Landesregierung zu folgender Nachbesserung an der Corona-Verordnung auf:

Den Freilichtmuseen wieder zu erlauben, zumindest die Außenbereiche wieder zu öffnen. Da sich das Geschehen dort fast ausschließlich draußen abspielt, ist das Infektionsrisiko vergleichsweise gering. Gleichzeitig sinkt mit mehr nutzbarer Fläche im Außenbereich die Gefahr, dass sich zu viele Menschen in den Parks und Spielplätzen ballen oder doch privat treffen. Die Regeln für Gastronomie und Veranstaltungen gelten analog zur Verordnung.

Begründung

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen war grundsätzlich richtig und notwendig. Insofern ist auch die Niedersächsische Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 grundsätzlich angemessen. Die Schließung von Freilichtmuseen geht allerdings über das gebotene Maß hinaus, da das Infektionsrisiko dort vergleichsweise gering ist.

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