Pressemeldung Nr. Drucksache 18/7403 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Was wird die Landesregierung gegen überfüllte Schulbusse unternehmen?

Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Detlev Schulz-Hendel, Susanne Menge, Meta Janssen-Kucz, Imke, Byl, Dragos Pancescu, Christian Meyer und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 08.09.2020.

Am 4. September berichtet das Onlinemagazin Wendland-Net von überfüllten Schulbussen. Auf einem Foto sind dicht gedrängt stehende Schülerinnen und Schüler zu sehen. Das Magazin schreibt: „Während in den Schulen strenge Abstandsregeln gelten, sind Schülerbusse hierzulande oft gnadenlos überfüllt. Doch nach Ansicht der Verantwortlichen gelte das Abstandsgebot als nicht durchgängig umsetzbar und sei darum nicht zwingend einzuhalten. Wer dieser Tage einem Schülerbus begegnet oder in einem mitfährt, wundert sich. Dicht gedrängt sitzen und stehen SchülerInnen im Bus, teilweise sitzen sie auf dem Schoß anderer. Eigentlich ist alles wie immer - hätten wir nicht Corona-Zeiten. Immerhin: jede/r Mitfahrende trägt eine Maske, so wie es die Verordnung vorschreibt. Es bleibt trotzdem absurd: Wenn die gleichen Kinder und Jugendlichen in die Schule kommen, müssen sie sich dort nach strengen Hygieneregeln richten. (….) Die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn (LSE) als Verantwortliche für den Schülertransport in Lüchow-Dannenberg und der Landkreis sagen, dass das Abstandsgebot nicht durchgängig umsetzbar ist und darum nicht zwingend eingehalten
werden kann, weshalb das Masketragen im Bus verpflichtend ist und streng kontrolliert wird.“ Laut NDR-Berichten haben Omnibus-Reiseunternehmen aufgrund ihrer geringen Auslastung ein großes Interesse, die Schulbusverkehre zu unterstützen.

1. Aus welchen Landkreisen und Städten liegen ähnliche Hinweise auf überfüllte Schulbusse vor?

2. Hält die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Situation in den Schulbussen und den Hygieneregeln in der Schule den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinn und Lehrern gegenüber für erklärbar und für unter Infektionsschutzgründen tolerierbar?

3. Wird die Landesregierung Maßnahmen wie versetzte Schulanfangszeiten und den Einsatz von Verstärkerbussen z. B. durch nicht ausgelastete Omnibus-Reiseunternehmen finanziell unterstützen?

(Verteilt am 11.09.2020)

Zurück zum Pressearchiv