Pressemeldung Nr. Drucksache 18/6905+18/6906 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Wie weit ist Landesregierung bei der Umsetzung und Förderung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen für die jüdischen Gemeinden in Niedersachsen?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Julia Willie Hamburg und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 15.06.2020: (Teil 1+2)

Nach dem rechtsextremen Terroranschlag auf eine Synagoge in Halle im Oktober 2019 sprachen sich sowohl der Niedersächsische Landtag als auch die Landesregierung für eine Erhöhung der Sicherheit der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen aus. Der Verband der Liberalen Jüdischen Gemeinden forderte, dass neben Synagogen auch Einrichtungen wie jüdische Kindergärten stärker geschützt werden sollten (HAZ vom 18.10.2019). In seiner Haushaltssitzung im Dezember 2019 erhöhte der Landtag die Mittel an die jüdischen Gemeinden nach einem Brief der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die anderen Fraktionen. Das Landeskriminalamt hat danach gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden neue Sicherheitskonzepte und entsprechende Kostenvoranschläge erarbeitet.
Doch bisher ist kein Geld geflossen. In anderen Bundesländern sei das Geld bereits geflossen, sagt der jüdische Zentralrat. Zudem kritisieren die jüdischen israelitischen Kultusgemeinden in Niedersachsen, dass die Erhöhung der Staatsleistungen nicht ausreiche und in damaligen Gesprächen ein zusätzlicher Fördertopf für Sicherheit beim Innenministerium vereinbart worden sei. Laut Innenministerium gibt es einen solchen Fördertopf nicht (NP vom 12.06.2020).

1. Wie hat die Landesregierung die Zuständigkeiten für die beschlossenen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen geregelt?
2. Wurde für die beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen ein Sonderfonds gebildet?
3. Wenn ja, wie und wo wird dieser innerhalb der Landesregierung verwaltet?

1. Wie wurde die Ausgestaltung einer erweiterten Finanzierung von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden und Verbänden vereinbart (bitte Daten, Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer und mögliche Mitschriften anfügen)?
2. Wurden mit Stand Ende Mai 2020 schon Maßnahmen genehmigt? Wenn ja, bitte auflisten, wo und wie viel, wenn nein, bitte begründen.
3. Plant die Landesregierung, ab dem Haushalt 2021 Mittel zur Sicherung jüdischer Einrichtungen zu verstetigen? Wenn nein, bitte begründen.

(Verteilt am 02.07.2020)

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