Pressemeldung Nr. Drucksache 18/6687 vom

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Sind in der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) aufgrund der Vorgaben in Bezug auf die SARS-CoV-19-Pandemie Liquiditätsprobleme zu erwarten?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Stefan Wenzel (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 09.06.2020.

Das Finanzministerium hat im Mai durch eine vorzeitige Überweisung der Rate für das vierte Quartal mit 39 Millionen Euro die Liquidität und damit die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums in Göttingen gesichert. Die UMG ist aufgrund fehlender Gewährträgerhaftung durch das Land im Errichtungsgesetz bundesweit offenbar die einzige von 37 Universitätskliniken mit derartigen Finanzproblemen. Anders als bei dem Landesbetrieb Medizinische Hochschule Hannover (MHH) ist ohne Gewährträgerhaftung das wirtschaftliche Risiko, das sich aus der staatlichen Aufgabe der Krankenversorgung für die UMG ergibt, im Zuge der Stiftungsgründung nicht abgesichert worden.

1. Sind Bilanzdefizite und Liquiditätslücken bei der UMG und der MHH bis Ende Mai 2020 zu erwarten (bitte je Klinikum in Millionen Euro pro Monat angeben), und wenn ja, in welcher Höhe?
2. Werden der Bund, das Land oder andere Kostenträger Defizite, die durch die andauernde Corona-Krise und entsprechende Vorsorgemaßnahmen entstanden sind, ausgleichen? (Wenn nein: bitte begründen, wie die beiden Universitätskliniken weiterhin ihren Betrieb zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ohne Einschränkungen durchführen können.)
3. Gibt es aufgrund der fehlenden Gewährträgerhaftung Liquiditätsprobleme und Risiken, und, wenn ja, wie plant die Landesregierung, diese dauerhaft zu lösen?

(Verteilt am 12.06.2020)

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