Antrag: Kahlschlag der Energie- und Klimaforschung in Niedersachsen verhindern – Energiewende retten

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Mit dem Beschluss des Bundeshaushalts für das Jahr 2020 durch den Bundestag wurden für das Haushaltsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen für die Energieforschung von 105 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro gekürzt. Dies hat zur Folge, dass viele üblicherweise mehrjährige Forschungsprojekte in diesem Jahr nicht bewilligt und damit nicht begonnen werden können.

Die Kürzung der Bundesmittel wird sich aller Voraussicht nach auf die niedersächsische Energieforschung auswirken. Von den Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen sind insbesondere die Mitgliedshochschulen des Energie-Forschungszentrum Niedersachsen, also die Universitäten in Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Hannover und Oldenburg, sowie das Institut für Solarenergieforschung in Hameln, das OFFIS und das DLR-Institut für vernetzte Energiesysteme in Oldenburg betroffen.

Insbesondere im Bereich der Wind- und Solarenergieforschung nimmt Niedersachsen mit dem Zentrum für Windenergieforschung ForWind der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen und dem Institut für Solarenergieforschung in Hameln (ISFH) eine nationale und europäische Spitzenposition ein. Ein beachtlicher Teil der Projektfördermittel in diesem Bereich kommt dabei traditionell vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Allein in den letzten fünf Jahren haben ForWind rund 82 Millionen Euro und das ISFH rund 38 Millionen Euro Fördermittel beim BMWi eingeworben. Insgesamt haben die niedersächsischen Forschungseinrichtungen in den letzten fünf Jahren rund 211 Millionen Euro beim BMWi eingeworben, was einem jährlichen Schnitt von rund 42 Millionen Euro entspricht.

Der Landtag stellt fest:

  • Für den Erfolg der Energiewende braucht es eine starke Energieforschung.
  • Die vom Bund beschlossenen Kürzungen sind kontraproduktiv und angesichts der aktuellen Klimadebatte das völlig falsche Signal.
  • Die angewandte Energieforschung hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, Strom aus Wind und Sonne wirtschaftlich konkurrenzfähig und die erneuerbaren Energien auf der ganzen Welt zu einer dominierenden Energiequelle werden zu lassen.
  • Dass durch die beschlossenen Kürzungen Arbeitsplätze am Forschungsstandort Niedersachsen, insbesondere am Zentrum für Windenergieforschung ForWind und dem IFSH, gefährdet sind.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass spätestens ab 2021 die Projektförderung des Bundes wieder auf mindestens dem bisherigen Niveau erfolgt und diese mittelfristig per Verpflichtungsermächtigung sichergestellt wird.
  • Dass zur Erreichung der in den Zielvereinbarungen des Landes mit den Einrichtungen zur Energieforschung festgelegten konkreten Ziele ausreichend finanzielle Mittel zeitnah bereitgestellt werden.
  • Planungssicherheit für laufende Projekte der Energieforschung in Niedersachsen zu schaffen, die bislang mit Bundesmitteln kofinanziert wurden und die für die Energiewende und wirtschaftliche Entwicklung wichtigen Arbeitsplätze zu sichern, indem die 2020 und 2021 wegfallende Bundesförderung mindestens kompensiert wird (im Durchschnitt der letzten Jahre 42 Mio. Euro).

Begründung

Die in Niedersachsen betroffenen Forschungseinrichtungen werden durch die beschlossenen Kürzungen bereits im laufenden Jahr massive Probleme bekommen. Wichtige neue Forschungsprojekte werden nicht starten können, und in den Folgejahren wird die deutsche Energieforschung substanziell geschwächt. In Niedersachsen sind etwa das Zentrum für Windenergieforschung Forwind der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen und das in Hameln ansässige Institut für Solarenergieforschung (ISFH) von den Kürzungen betroffen.

Wissenschaftsminister Björn Thümmler (CDU) erklärte im Rahmen der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags am 30. Januar 2020, dass er einen Brief an seinen Parteifreund Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geschrieben und die Kürzungen mit „Unverständnis und Besorgnis zur Kenntnis genommen“ hat. Er sprach sich im Rahmen der Debatte dafür aus, dass „spätestens zum Bundeshaushalt 2021 […] diese Kürzungen korrigiert werden“ müssen.

Nach Aussage des Ministers lässt „die Niedersächsische Landesregierung derzeit eine Lenkungsgruppe Maßnahmen entwickeln […], die nicht nur dem Klimaschutz dienen sollen, sondern auch die Forschung betreffen werden.“ Konkrete Ergebnisse sollen im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt werden.

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